Kommunales Grundstück in Wikon wird umgezont

Auf der Homepage der Gemeinde Wikon ist momentan eine wichtige Teiländerung des kommunalen Zonenplans publiziert. Es geht um den an der Industriestrasse geplanten Wärmeverbund der Korporation Wikon. Dieser soll in einer ersten Etappe interessierte Industriebetriebe von Wikon und später auch das lokale Schulhaus sowie Unternehmen aus Reiden mit umweltfreundlicher Energie aus der Verbrennung von einheimischem Holz versorgen (wir berichteten). In beiden Gemeinden steht bei mehreren Unternehmen der Ersatz ihrer Heizungen an. Der neue Wärmeverbund wäre laut der Korporation Wikon als Waldbesitzerin – und auch der Nachbarkorporationen – ein Beitrag zu den aktuellen Klimazielen, und es würde das Problem des regionalen Holzabsatzes kurz- und mittelfristig lösen.

Für den Wärmeverbund braucht es eine Heizzentrale mit Holzschnitzelheizung, und um deren Standort geht es in der öffentlichen Auflage. Es ist das Grundstück «Stockermatte» (Parzelle 193 im Grundbuch), das der Gemeinde Wikon gehört. Es wird heute landwirtschaftlich genutzt und liegt in der Landwirtschaftszone.

Es soll umgezont werden in die Zone für öffentliche Zwecke. Das Grundstück liegt auf der Höhe der Firmen ALHO Systembau und Planzer an der Industriestrasse, und seine Lage ist momentan mit roten Holzpfosten markiert.

Nur eine Teilparzelle des kommunalen Grundstücks wird für den Bau der Heizzentrale benötigt. Der Flächenbedarf kann auf ein Minimum von 2500 Quadratmeter beschränkt werden.

Die Dienststelle rawi äusserte sich zuerst kritisch

Gemäss dem öffentlich aufliegenden Planungsbericht gestaltete sich die Suche nach einem Standort für die Heizzentrale kompliziert. Insgesamt fünf Grundstücke, welche teilweise in der Bauzone liegen, wurden evaluiert.

Gestützt auf eine Machbarkeitsstudie erachtete die Korporation Wikon das kommunale Grundstück als besten Standort. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern beurteilte den Standort vorerst kritisch, da eine Kleinbauzone geschaffen werden müsste. «Zur Schaffung einer solchen Kleinbauzone ist die Zweckmässigkeit der Siedlungserweiterung nachzuweisen», heisst es im publizierten Planungsbericht. Danach sei in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle eine Methodik für die vertiefte zweite Standortabklärung entwickelt und angewandt worden.

Im April 2021 hat die Dienststelle rawi erneut Stellung genommen und grünes Licht gegeben. Die Standortanalyse sei «transparent und nachvollziehbar erstellt», schreibt sie. Die Auswahl der Parzelle Nummer 193 sei grundsätzlich korrekt und die Beanspruchung des Kulturlands könne mutmasslich nachgewiesen werden. «Die Nichtverfügbarkeit der Parzellen innerhalb der Bauzonen schränkt die Auswahl des geeigneten Standortes erheblich ein», schreibt die Dienststelle.

Gesamtrevision könne nicht abgewartet werden

Der Gemeinderat Wikon unterstützt sowohl den Wärmeverbund als auch die Wahl der Parzelle im Gemeindeeigentum. Die Einzonung des Teilgrundstücks sei dringlich, weil der Wärmeverbund wegen der anstehenden Heizungserneuerungen der Unternehmen innert drei Jahren zu erstellen und in Betrieb zu nehmen sei. Die Gesamtrevision der Ortsplanung könne deshalb nicht abgewartet werden.

Ein Knackpunkt könnten die Fahrten für die Anlieferung des Holzes sein. An der Gemeindeversammlung vom Mai 2021 hatte eine Einwohnerin aus dem Bahnhofquartier kritische Fragen zum Verkehrsaufkommen gestellt. Die Fahrten sind allerdings sehr überschaubar: In der ersten Etappe würde laut Berechnungen der Korporation ein Schnitzeltransportanhänger pro Tag zur Heizzentrale fahren. In der zweiten Etappe erfolgten zirka zehn Transporte pro Woche an die Industriestrasse. Die Anlieferung ist mit Traktoren und Anhängern über die Bahnhofstrasse Wikon und die Industriestrasse zur Heizzentrale geplant. Ein Teil des Holzes aus den Wäldern von Reiden und Korporation Wiggertal käme von der anderen Seite der Industriestrasse, via Reiden.

Am Dienstag endet die öffentliche Auflage

Die öffentliche Auflage der Teilrevision der Ortsplanung «Heizzentrale Industriestrasse» endet am Dienstag, 31. August. Ob Einsprachen eingegangen sind, konnte Gemeindeschreiberin Martina Winiger am Freitag wegen der laufenden Auflage nicht bekanntgeben. Ohnehin würden diese zuerst dem Gemeinderat vorgelegt und Einspracheverhandlungen durchgeführt, sagt sie. Winiger: «Bei einer nicht gütlichen Einigung werden die Einsprachen der Stimmbevölkerung unterbreitet.»