Kriminalstatistik: Der Bezirk Zofingen wird friedlicher

2834 Delikte wurden im letzten Jahr im Bezirk Zofingen registriert. Ginge man davon aus, dass alle Täter dieser Delikte auch im Bezirk wohnhaft sind und sie alle nur je eine Straftat begangen haben, könnte man daraus schliessen, dass 2018 jede 25. Person im Bezirk Zofingen straffällig geworden ist. Mit diesen Zahlen gibt es im Bezirk deutlich weniger Straftaten als im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Trotzdem: Die Zahl der Delikte stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 3,5 Prozent an. Der seit 2014 anhaltende Abwärtstrend wurde somit gestoppt (siehe Grafik), während die Kriminalität gesamtschweizerisch betrachtet weiterhin rückläufig bleibt, wenn auch weniger stark als in den Vorjahren. Die am meisten begangene Straftat im Bezirk Zofingen war im Jahr 2018 Diebstahl, wobei Ladendiebstähle von der Statistik ausgenommen sind. Gerechnet auf 1000 Einwohner gab es 6,9 Vorfälle. Betrachtet man den gesamtschweizerischen Durchschnitt von 18,2 Delikten pro 1000 Einwohner, erscheint diese Zahl relativ gering. Gefolgt wird der Diebstahl in der Deliktrangliste vom Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz (5,5 Delikte), dem Einbruchdiebstahl (3,4 Delikte), Sachbeschädigung (3,3 Delikte) und Gewaltstraftaten (3,2). Im Gegensatz zum gesamten Kanton Aargau, wo die Gewaltstraftaten um 19 Prozent gestiegen sind (wir berichteten), gingen sie im Bezirk Zofingen gar leicht zurück.

Ausländergesetz im Fokus

Wirft man einen Blick in die grösseren Gemeinden des Bezirks, waren es Oftringen, Zofingen und Strengelbach, wo die Anzahl Straftaten 2018 leicht anstiegen. In Aarburg und Rothrist gingen sie hingegen leicht zurück, wobei es in diesen beiden Gemeinden mehr Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz gab. Um 17 Prozent zugenommen haben die Verstösse gegen das Ausländergesetz. In der Stadt Zofingen hat sich die Zahl gar verdoppelt. In Strengelbach wurden 2018 — nach keinen Vorfällen im Vorjahr— deren sieben registriert. Gegen das Ausländergesetz verstösst nicht nur, wer sich illegal im Bezirk niederlässt oder aufhält, sondern auch, wer als Arbeitgeber ohne Bewilligung Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt.