Künftig keine «Zigi» mehr unter 18?

Ein neues Tabakproduktegesetz steht zur Beratung in den Eidgenössischen Räten bereit. Ein Eckpunkt der Vorlage ist ein landesweites Verbot für den Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige und damit an rechtlich nur bedingt mündige Leute. Bereits in elf Kantonen gibt es eine solche Bestimmung – nicht aber im Aargau, wo bereits 16-jährige ihr Päckli Glimmstängel erwerben dürfen. Krass Schwyz und Genf: Hier gibt es keine Vorschriften zum Abgabe-Alter. Ein anderer Eckpunkt: Elektrische Nikotinverdampfer werden real brennenden Raucherwaren gleichgestellt – hier greift künftig der Nichtraucherschutz.

Worin besteht Freiheit? Nach klassisch-liberaler Lesart im Recht, tun und lassen zu dürfen, was man will, solange man mit seinem Verhalten nicht anderen schadet. Für einen freiheitlich denkenden Menschen ist «verboten» ein Unwort, für Volkserzieher und Paragrafen-Verliebte – wie man sie allzu oft in der Politik antrifft – ein Lieblingswort, ja ein Freudenruf.

Aber: Seine Bürger vor Angriffen auf die körperliche Integrität – in diesem Fall diejenige der Nichtraucherinnen und Nichtraucher – durch Dritte zu schützen, ist eine Kernaufgabe des Staates. Dem muss die Schweiz in ihrer Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz nachleben. In den Restaurants, in denen ich einkehre, darf nicht geraucht werden. Ich schätze es sehr, nicht im Tabakrauch sitzen zu müssen. Weshalb aber soll ein Raucher nicht in einem Raucherlokal oder einem abgetrennten Fumoir seiner Sucht frönen – als Servicemitarbeitende aus freien Stücken im Qualm arbeiten dürfen? Zusätzliche Schutzbedürfnisse, die gibt es nicht. Oder doch?

Ein Beispiel sind die sogenannten E-Zigaretten. Sie sind nicht gesundheitsfördernd, sondern ein Suchtmittel. Ein Nikotinverdampfer gehört nicht dorthin, wo Rauchverbote bestehen. Hier muss die Gesundheit der Nichtsüchtigen Vorrang haben. Ein anderes Beispiel sind rauchende Mütter auf dem Kinderspielplatz. Ja, die gibt es, und dies hat in der Stadt Dietikon die Politik aufgerüttelt.

Sie sagen, Sie sind «Genussraucher»? Ein Päckli Zigaretten pro Woche oder sonntags eine Monte-Christo-Zigarre für rund 30 Franken? Die Zahl der Raucherinnen und Raucher hat in den letzten Jahren massiv abgenommen. Nicht aber die Menge des in der Schweiz konsumierten Tabaks. Mit anderen Worten: Wir haben immer mehr Süchtige. Erschreckende Tatsache ist, dass junge Menschen – primär Frauen – schon im Alter von unter 20 Jahren nicht mehr ohne die Schachtel «Zigi» pro Tag auskommen. Das ist seit Jahren bekannt.

Ob der Tabakkonsum durch Verbote zurückgeht, ist umstritten. Noch um 1950 rauchten in Deutschland 85 Prozent der Männer. Die Zahlen für unser Land dürften damals ähnlich ausgesehen haben. Seither ging der Tabakkonsum laufend zurück. Auch ohne restriktive Massnahmen. Deshalb sind die inzwischen eingeführten Verbote auch nicht in erster Linie dazu da, das Rauchen einzudämmen. Sie sind entstanden, weil im Gegensatz zu früher nicht mehr eine Mehrheit der Bevölkerung Glimmstängel konsumiert. Rauchverbote sind eine Folge des Rückgangs beim Tabakkonsum, und nicht umgekehrt. Raucher wurden nicht durch staatliche Vorschriften (die folgten später), sondern durch eine gesundheitsbewusstere Gesellschaft zunehmend aus dem Alltagsleben vertrieben.

Der Preis der Freiheit zu rauchen, ist hoch – für die Körper der Süchtigen und unser aller Portemonnaie. Im Gesundheits- und Rentenbereich werden die tabakbedingten Kosten auf acht Milliarden Franken im Jahr geschätzt. Den Raucherinnen und Rauchern die Kosten ihres Tuns zum Vorwurf zu machen, ist jedoch fies und vermutlich falsch. Rauchende berappen für ihre Nikotinsucht Milliarden Franken an Tabaksteuern – und bestreitet man die Resultate der Forschung nicht, haben Nikotinsüchtige angesichts des Schadstoffmixes im Zigi-Rauch eine kürzere Lebenserwartung. Die Schlussfolgerung? Die fällt brutal aus: Rauchen entlastet die AHV.