
Liebe, Arbeit, Einkaufen – die wichtigsten Antworten zu den Lockerungen an der Grenze zu Deutschland
Brachte der 11. Mai Lockerungen an der Grenze?
Ja, so bearbeiten die Kantone ab dem 11. Mai zum Beispiel wieder Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung. Es werden vorerst allerdings nur Gesuche bearbeitet, die vor den Einreisebeschränkungen vom 25. März eingereicht wurden. Wer neu eine Aufenthaltsbewilligung beantragen will, muss sich noch gedulden. Auch ist der Familiennachzug wieder möglich. Das heisst, Ehegatten oder Kinder, die noch im Ausland leben, dürfen wieder in die Schweiz geholt werden.
Gibt es nach wie vor Kontrollen an der Schweizer Grenze?
Ja, die Grenzkontrollen bleiben bestehen. Unbeschränkt einreisen können nur Schweizer Bürger oder Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung. Berufspendler dürfen die Grenze zwar passieren, aber nur, um zur Arbeit zu fahren. Ansonsten darf nur in die Schweiz einreisen, wer einen triftigen Grund vorweisen kann. Dieser ist klar definiert.
An den Grenzzäunen – hier in Bad Säckingen – haben Paare ihren Protest gegen das verordnete Getrenntsein deponiert.
© Südkurier
Was ist ein triftiger Grund?
Als triftiger Grund gilt etwa ein Todesfall in der engen Familie, eine notwendige medizinische Behandlung in der Schweiz oder ein Gerichtstermin, bei dem man persönlich anwesend sein muss. Auch wichtige Geschäftstermine, wie etwas das Unterschreiben eines Vertrags dürfen wahrgenommen werden. Für die Pflege von alten oder kranken Verwandten ist es ebenfalls erlaubt, die Grenze zu passieren. Das gleiche gilt, wenn man ein Tier in der Schweiz hat, das von niemandem sonst betreut werden kann.
Ich habe meinen ausländischen Freund seit Wochen nicht gesehen, darf er mich wieder besuchen?
Nein, Paare, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen einander nach wie vor nicht im Nachbarland besuchen. Den Partner oder einen Freund zu treffen, sofern man nicht verheiratet ist, wird vom Bundesamt für Migration (SEM) nicht als äusserste Notwendigkeit eingestuft.
Unverheiratet Paare, die gemeinsam ein Kind haben, dürfen sich sehen. In diesem Fall muss an der Grenze ein Beweis vorgebracht werden, zum Beispiel ein Auszug aus dem Familienregister.
Mein Vater ist gestorben, meine Schwester lebt in Deutschland. Darf sie an die Beerdigung?
Ja. Wenn eine Person todkrank ist oder gestorben ist, dürfen nahe Verwandte in die Schweiz einreisen, um Abschied zu nehmen oder an der Beerdigung dabei zu sein. Als nahe Verwandte gelten Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder oder Schwager und Schwägerin.
An der Grenze muss in einem solchen Fall ein Arztzeugnis oder eine Todesanzeige gezeigt werden.
Ich habe eine Fabrik in Aarau und habe am 12. März eine Maschine bei einem deutschen Monteur bestellt. Darf er mir die Maschine installieren?
Ja, das ist ab dem 11. Mai wieder möglich, der Monteur darf über die Grenze. Alle Dienstleistungen, die vor dem 25. März vereinbart wurden, dürfen wieder ausgeführt werden. Das gilt also auch für den Handwerker, den ich vor dem 25. März bestellt habe, und wegen der Grenzschliessung den Auftrag nicht ausführen konnte.
Darf ich wieder in Konstanz einkaufen gehen?
Schweizer dürfen zurzeit nicht im Deutschland (im Bild: Konstanz) einkaufen. (Archiv)
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Nein, der Einkaufstourismus, wie auch jegliche sonstige Art von Tourismus über die Landesgrenze hinaus, ist nach wie vor nicht erlaubt. An der Grenze zu Deutschland werden nach wie vor Grenzkontrollen durchgeführt. Es gelten in etwa die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Schweiz. Die Grenzkontrollen gelten sicher noch bis am 15. Mai, dann wird neu entschieden. Wer einen deutschen Pass hat und nur zum Einkaufen nach Deutschland fährt, kann bei der Rückkehr in die Schweiz wegen «Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde» gebüsst werden. Die Busse beträgt 100 Franken.
Wie sehen die nächsten Lockerungen aus und wann treten sie in Kraft?
Der Bundesrat hat die nächsten Lockerungen auf den 8. Juni geplant. Dann sollen wieder alle Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung bearbeitet werden. Wann die Grenzen wieder geöffnet werden, ist noch nicht klar. Der Druck auf die vollständige Grenzöffnung aber steigt. So fordern der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner (CDU) und die Nationalrätin Céline Widmer (SP) am 11. Mai in einer gemeinsamen Mitteilung die vollständige Öffnung der Grenzen. «Ein Virus spricht nicht schwyzerdütsch, badisch oder alemannisch, das Risiko ist inzwischen überall gleichermassen. Gerade deshalb braucht es nun gemeinsame Initiativen und eine vollständige Grenzöffnung», sagte Felix Schreiner. Am Wochenende forderten diverse Regionalregierungen in Deutschland den Stopp der fortdauernden Grenzkontrollen.
Ein Freund aus Australien möchte mich im Sommer besuchen. Kann er ein Visum für die Schweiz beantragen?
Im Moment nicht. Der Visastopp für die Schweiz gilt sicher noch bis am 15. Juni. Bis dahin ist es auch nicht möglich, ein Visum ein Datum nach dem 15. Juni zu beantragen. Personen, die bereits eine Bewilligung haben, um in der Schweiz zu arbeiten, denen aber wegen den Einreisebeschränkungen kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, dürfen ab dem 11. Mai wieder in die Schweiz einreisen,
Welche Grenzübergänge im Aargau sind geöffnet?
Offen sind momentan die Grenzübergänge Koblenz, Laufenburg und Rheinfelden. Der Grenzübergang Bad Zurzach ist seit dem 6. Mai wieder offen, das von 5 bis 9 Uhr und von 16 bis 20 Uhr.