
Liegenschaften: Alle Belege für unbestimmte Zeit aufbewahren
24 Jahre alt war das Badezimmer des ehemaligen Aarburger Stadtammanns Paul Sutter und nicht mehr zeitgemäss – wie er und seine Frau in ihrem Alltag feststellten. Nein, nicht Closomat und Whirlpool waren angesagt, sondern dasselbe in neu. Im Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des kantonalen Steueramtes heisst es dazu: «Werterhaltend und daher abziehbar sind Aufwendungen, welche der Erhaltung der Liegenschaft in dem Zustand dienen, in dem sie die steuerpflichtige Person erworben hat.»…«Dies sind insbesondere Aufwendungen für den zeitgemässen, gleichwertigen und gleichen Komfort bietenden Ersatz von unbrauchbar gewordenen, mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungen.» Das Wesen einer Modernisierung, welche noch als Instandstellung bezeichnet werden kann, bestehe darin, dem Gebäude mit partiellen Massnahmen den zeitgemässen Komfort wiederzugeben, den es ursprünglich besessen hatte.
Was ist Werterhalt, was bringt Mehrwert?
So sahen das auch die Sutters und brachten ihr neues Badezimmer auf der Steuererklärung in Abzug – 23 008 Franken. In der Steuerveranlagung zugelassen wurden nur 48,7 Prozent (11 922 Franken). Zwei der kritiserten Positionen: Die neuen Spiegelschränke haben (wertvermehrende) LED-Beleuchtung und das Klosett ist ein Wandmodell.
Sutters machten Einsprache und durften schliesslich doch noch 19 141 Franken in Abzug bringen. Weshalb nicht den ganzen investierten Betrag? Weil Sutters nicht belegen konnten, was ihr Badezimmer vor 24 Jahren gekostet hatte – was damals genau montiert wurde. Beim Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz heisst es dazu lakonisch: «Bewahren Sie alle Belege, die Ihre Liegenschaft betreffen, für unbestimmte Zeit auf. Sie ersparen sich dadurch Nerven und Geld.» Und in der Wegleitung des Kantons heisst es: «Der Nachweis für steuermindernde Tatsachen obliegt den Steuerpflichtigen.»
Was tun, wenn jahrzehntealte Rechnungen nicht (mehr) vorhanden sind? Beim Rechtsdienst des HEV Aargau gibt es keinen Tipp: «Wir bieten in Steuersachen keine Beratung an.» Ein Sanitärinstallateur meinte, man müsse eventuell vorgängig der Renovation mit der Steuerbehörde Kontakt aufnehmen. Für Paul Sutter ist die Sache abgeschlossen. Er fragt sich nur, ob man mit einer so rigiden Praxis nicht der Schwarzarbeit Tür und Tor öffnet – was schon aus fiskalischen Gründen nicht geschehen dürfe.