
Luzern erhält ein Zentrum für Sozialversicherungen
574 Mitarbeitende, 20 Lehrlinge und erbrachte Leistungen in der Höhe von rund 2,2 Milliarden Franken: Diese zahlenmässigen Dimensionen soll das neue Sozialversicherungszentrum des Kantons Luzern haben. Schon heute hätte eine Mehrheit der Kantone ihre Ausgleichskassen und die IV-Stellen organisatorisch zusammengefasst, heisst es in der Botschaft zuhanden des Kantonsrates. Die Luzerner wollen nun neben IV-Stelle, Ausgleichskasse auch die Arbeitslosenkasse zusammenfassen. «Durch die Schaffung dieses Zentrums sollen Kundennähe und die Kundenfreundlichkeit gesteigert und Synergien genutzt werden», so der Regierungsrat. Dank dieser Synergien und der Neuorganisation rechnet der Kanton Luzern mit erheblichen Einsparungen. Zwischen 2019 und 2024 sollen es total 5,3 Millionen Franken, ab 2025 pro Jahr etwa 4,8 Millionen Franken sein, die eingespart werden können. Dabei würde nicht nur der Kanton mit rund einer Million Franken, sondern auch Bund und Gemeinden profitieren, wird argumentiert.
Investitionen von 100 Mio.
Ein Umbau eines bestehenden Gebäudes oder ein Neubau soll die nötigen Räumlichkeiten für das Sozialversicherungszentrum bieten. Die wohl rund 700 Arbeitsplätze will man an einem Standort nicht mehr als zehn Kilometer vom Zentrum der Kantonshauptstadt entfernt ansiedeln; ferner mit einer guten Anbindung durch den öffentlichen Verkehr. Bauherrin wird die Ausgleichskasse Luzern. Eine grobe Kostenschätzung geht bei der Umsetzung von Investitionen in der Höhe von rund 100 Millionen Franken aus. Der Bezug des Gebäudes indes kann nicht mit dem Start der Neuorganisation ab Anfang 2019 Schritt halten. Der Einzug ins gemeinsame Gebäude ist vermutlich erst auf 2023 möglich. Für die Schaffung des Sozialversicherungszentrums bedarf es eines Einführungsgesetzes. Dieses wird in der Juni-Session dem Luzerner Kantonsrat unterbreitet. In der Vernehmlassung kamen überwiegend positive Reaktionen zutage. Ablehnend äusserten sich Grünliberale und Gemeinden. Diese sahen Risiken. Die Grünliberalen gehen von einem zu geringen Einsparpotenzial aus, als dass sich der Neubau des Zentrums lohnen würde. Kritisch sahen neben der Regionalkonferenz des Bereichs Gesundheit und Soziales des Verbandes Luzerner Gemeinden auch die SP und einige Gemeinden einen Aspekt: Dass die Auslagerung der Aufgaben der Dienststelle Wira betreffend Arbeitsvermittlung und Personalverleih und wegen der Industrie und Gewerbeaufsicht aufgrund des hoheitlichen Charakters rechtlich und politisch problematisch seien. In ihrer Stellungnahme erklärte der Verband Luzerner Gemeinden (VLG): «Bei weiterer Aufgabenverteilung an das Sozialversicherungszentrum durch den Regierungsrat müssen die Kosten verursachergerecht aufgeschlüsselt werden können, damit nicht durch die Hintertür Kosten vom Kanton auf die Gemeinden überwälzt werden können.
Eine Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit wird das Sozialversicherungszentrum gemäss Gesetzesentwurf. Vorgesehen ist ein Verwaltungsrat mit fünf bis neun Personen. In der Vernehmlassung forderten unter anderen zwei Parteien, zwei Regionalkonferenzen und «eine sehr grosse Anzahl Gemeinden», dass die Gemeinden ein bis zwei Sitze im Verwaltungsrat haben sollten. Dies, weil ein erhebliches Mass an Kosten auf sie entfalle und es Schnittstellen gäbe. «Bisher waren Gemeindevertretungen in der Aufsichtskommission der IV und der Ausgleichskasse. Auch in Zukunft erwarten wir, dass die Gemeinden im Verwaltungsrat vertreten sind», so der VLG.
RAV dezentral
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) werden nach Plänen der Projektgruppe weiter dezentral betrieben. Derzeit gibt es fünf Standorte: Sursee, Wolhusen, Emmen, Pilatus und Luzern. Vorstellen kann man sich aber, im Raum Luzern von drei auf zwei RAV zu reduzieren.