
Luzerner Hilfspolizisten bewaffnen sich
Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag nach erster Lesung das revidierte Polizeigesetz mit 90 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Es passt das bisherige Gesetz an die heutigen Bedürfnisse der Polizei und an die gestiegenen rechtlichen Anforderungen an.
Marlis Krummenacher (CVP) sagte, die Neuerungen würden die tägliche Arbeit der Polizei erleichtern. Johanna Dalla Bona (FDP) verwies darauf, dass die Bevölkerung gewachsen und sich die Kriminalität verändert habe. Pirmin Müller (SVP) sagte, dank des Internets könnten leicht kriminelle Taten vorbereitet und durchgeführt werden.
Die Grünen beantragten dagegen Rückweisung der Vorlage. Ihr Sprecher Hans Stutz sagte, die Vorlage habe grundsätzliche Mängel. Der Polizei fehlten die personellen Ressourcen, um die vorgesehen zusätzlichen Kompetenzen wahrzunehmen. Der Kantonsrat wollte neue gesetzliche Grundlagen für die Polizeiarbeit aber nicht hinauszögern und lehnte die Rückweisung mit 88 zu 14 Stimmen ab.
Sicherheitsassistenten statt Hilfspolizisten
Bereits heute sind für die Luzerner Polizei Verkehrsassistenten im Einsatz. Sie kontrollieren die parkierten Autos und leisten Verkehrsdienst. Neu sollen diese Hilfspolizisten Sicherheitsassistenten heissen und mit weiteren einfachen und hoheitlichen Sicherungsaufgaben betraut werden dürfen. Damit sollen die voll ausgebildeten Polizisten zu Gunsten anspruchsvollerer Aufgaben entlastet werden.
Der neue Gesetzesartikel nennt als Aufgaben der Sicherheitsassistenten Transport von Gefangenen, die Zutrittskontrollen und den Objektschutz, Dienste zugunsten von Gerichten und die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
Waffenausrüstung stösst auf Kritik
Dies war im Parlament unbestritten, auf Widerspruch stiessen aber die weiteren im Gesetzesentwurf vorgesehenen Kompetenzen. Ylfete Fanaj (SP) sagte, die Polizei dürfe nicht aus finanziellen Gründen mit Billig-Polizisten geschwächt werden.
Werden die Hilfspolizisten von richtigen Polizisten begleitet und geführt, können sie auch für weitere Aufgaben eingesetzt werden. Die bürgerlichen Fraktionen setzten sich in dieser Frage gegen die Ratslinke mit 85 zu 21 Stimmen durch.
Die Sicherheitsassistenten dürfen eine Waffe tragen, sofern sie eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen wie die diplomierten Polizisten. Das Parlament unterstützte das Ansinnen der Regierung mit 89 zu 20 Stimmen.
SP und Grüne lehnten diese Waffenausrüstung ab. Die Ausbildung der Sicherheitsassistenten könne nicht mit denen von diplomierten Polizisten verglichen werden, dies trotz der Waffenausbildung, sagten sie.
Kostenübernahme bei Ausschreitungen
Die Gesetzesrevision umfasst weitere Änderungen, davon eine, zu der der Kanton Luzern im letzten Januar vom Bundesgericht gezwungen worden war. Es geht dabei darum, inwiefern Randalierer die Kosten für den von ihnen verursachten Polizeieinsatz aufgebürdet werden können.
Die Luzerner Regelung hatte vorgesehen, die Kosten zu gleichen Teilen auf die Gewalttäter zu überwälzen. Das Parlament hiess nun mit 88 zu 20 Stimmen eine neue Regelung gut, die die Forderung des Bundesgerichts aufnimmt. Demnach dürfen nicht alle unfriedlichen Demonstranten über eine Leiste geschlagen werden, sondern es muss bei der Kostenüberwälzung der jeweilige Tatbeitrag berücksichtigt werden.
Die neue Bestimmung sieht vor, dass die Randalierer insgesamt höchstens 60 Prozent der gewaltbedingten Polizeikosten übernehmen müssen. Bei der Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Personen wird auf den jeweiligen Tatbeitrag geachtet, wobei der Betrag in der Regel 10’000 Franken nicht überschreiten darf.
SP und Grüne lehnte diese Lösung ab. Sie rechnen damit, dass auch die neue Regelung vor Bundesgericht angefochten werden und von diesem gekippt werden könnte.