Machen Sie sich fit für die Wahlen!

Kantonsratssitze pro Wahlkreis

Luzern-Stadt  24 (-1)

Luzern-Land  30

Hochdorf          21

Sursee          22 (+1)

Willisau          16

Entlebuch           7

Quelle: Botschaft des Regierungsrates

1 Weshalb finden 2019 Kantons- und Regierungsratswahlen statt?

Das Volk wählt Kantons- und Regierungsräte für vier Jahre. Die letzten Wahlen fanden 2015 statt. Dieses Vorgehen stützt sich auf die Kantonsverfassung. Mit Ausnahme der Kantone Freiburg, Waadt und Genf wird dies in der Schweiz sowohl auf nationaler wie auf kantonaler Ebene überall so gehandhabt. Freiburg, Waadt und Genf wählen ihre Räte für fünf Jahre.

2 Wie setzt sich der Kantonsrat zusammen?

Der Kantonsrat verfügt seit 1999 über 120 Mitglieder. Zuvor waren es 170. Diese werden aus sechs Wahlkreisen gewählt. Die Anzahl der Sitze eines Wahlkreises errechnet sich nach der Grösse seiner ständigen Wohnbevölkerung. Dies bedeutet, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt sind. 2019 verändert sich die Zuteilung der Sitze auf die Wahlkreise. Der Wahlkreis Sursee erhält aufgrund überdurchschnittlich grossen Bevölkerungswachstums (7,1 Prozent seit 2014) einen zusätzlichen Sitz. Dieser geht auf Kosten des Wahlkreises Luzern-Stadt, der seit den letzten Wahlen das niedrigste relative Wachstum aller Wahlkreise (1,1 Prozent) aufweist.

3 Wie setzt sich der Regierungsrat zusammen?

Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die je einem Departement vorstehen. Bei den Regierungsratswahlen bildet der gesamte Kanton Luzern einen Wahlkreis. Innerhalb des Regierungsrates gilt das Kollegialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass der Rat in geheimer Abstimmung gefasste Beschlüsse mit einer Stimme nach aussen vertritt. Der Regierungspräsident führt den Regierungsrat. Der Kantonsrat wählt den Regierungspräsidenten und seinen Stellvertreter, den Vizepräsidenten, für jeweils ein Jahr.

4 Nach welchem System wird der Kantonsrat gewählt?

Der Kantonsrat wird im sogenannten Proporzverfahren gewählt. Dabei stimmen die Wähler nicht direkt für Kandidierende, sondern für Kandidatenlisten. Parteien und Gruppierungen reichen diese ein. Die Sitze werden entsprechend den Wähleranteilen auf die Listen verteilt. Diejenigen Kandidierenden, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen erzielen, erhalten die Sitze, die ihrer Liste zur Verfügung stehen. Der Vorteil der Proporzwahl gegenüber der Majorzwahl (siehe unten) ist, dass auch kleine Parteien Chancen auf Parlamentssitze haben.

5 Nach welchem System wird der Regierungsrat gewählt?

Der Regierungsrat wird im Majorzverfahren gewählt. Die Bevölkerung stimmt direkt für die Kandidierenden. Im ersten Wahlgang erhalten jene Personen Einzug in die Regierung, die das absolute Mehr erreichen. Das absolute Mehr entspricht der Hälfte der gültigen Stimmen plus eins. Erreichen mehr als fünf Kandidaten das absolute Mehr, erhalten die Kandidaten mit den fünf besten Resultaten einen Regierungsratssitz. Erreichen weniger als fünf Kandidaten das absolute Mehr, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Dieser findet, falls notwendig, am 19. Mai statt. Im zweiten Wahlgang sind jene Kandidaten gewählt, die das relative Mehr erreichen. Das relative Mehr bezeichnet den grössten Stimmenanteil unter den Kandidierenden. Dabei spielt keine Rolle, ob 50 Prozent der Stimmen erreicht sind.

6 Wie fülle ich die Unterlagen zur Kantonsratswahl aus?

Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Wahlkreis bestehen. Die Wähler aus dem Wahlkreis Willisau verfügen demnach über 16 Stimmen. Parteien und Gruppierungen stellen im Vorfeld der Neuwahlen Kandidatenlisten auf. Bei der Proporzwahl werden Kandidaten- und Listenstimmen unterschieden. Erhält ein Kandidat eine Stimme, erhält seine Liste ebenfalls eine Stimme. Lässt man eine Linie auf einer Liste frei, erhält nur die Liste eine Stimme.

Die Wähler können eine Liste unverändert in die Urne werfen oder abändern. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Streichen: Ein Kandidat wird ersatzlos von der Liste gestrichen und erhält so keine Stimme. Die dadurch nun leere Zeile bringt trotzdem eine Listenstimme.

Kumulieren: Ein Kandidat wird doppelt auf eine Liste geschrieben. So erhalten sowohl der Kandidat als auch die Liste je zwei Stimmen.

Panaschieren: Kandidat A wird von der Liste seiner Partei gestrichen und durch Kandidat B einer anderen Liste ersetzt. So erhalten Kandidat B und die seine Liste je eine Stimme. Dies schwächt die Liste der Partei von Kandidat A, sie erhält eine Stimme weniger.

Die Blankoliste sind keine Namen vorgedruckt, sie kann selber ausgefüllt werden. Bei leeren Zeilen erhält diejenige Partei eine Listenstimme, nach der die Liste im Kopfteil des Wahlzettels benannt wurde. Es darf nur eine Liste ins Stimmcouvert gelegt werden.

7 Wie fülle ich die Unterlagen zur Regierungsratswahl aus?

Für die Regierungsratswahl sind in den Wahlunterlagen ebenfalls Kandidatenlisten enthalten. Die Listen können verändert oder unverändert abgegeben werden. Es ist möglich, Kandidatennamen zu streichen oder neu hinzuzufügen. Eine Liste darf maximal fünf Namen enthalten. Kumulieren ist nicht erlaubt. Wird die Blankoliste verwendet, muss diese mindestens einen Kandidatennamen enthalten.

8 Sind die Kandidatenlisten bereits bekannt?

Viele Kandidaten wurden von ihrer Partei bereits offiziell nominiert. Die definitiven Kandidatenlisten erscheinen jedoch erst am 9. Februar im Kantonsblatt. Wahlvorschläge können bis zum 28. Januar eingereicht werden. Welche Parteien und Gruppierungen Listen stellen, steht bereits fest: Der Eingabeschluss hierfür war am 20. August. 19 Listen sind angemeldet. Es treten jedoch nicht alle, die eine Liste angemeldet haben, zwingend zur Wahl an. Dies wird erst mit dem Einreichen der Wahlvorschläge bestimmt. Listenverbindungen können bis zum 31. Januar gemeldet werden.