Maske im Büro? Ist Kontaktsport erlaubt? Das sind die aktuellsten Corona-Regeln der Schweizer Kantone

Dies Regeln gelten bereits schweizweit
Dies Regeln gelten bereits schweizweit

Hinweis der Redaktion: Dieser Inhalt liefert eine Übersicht über die aktuelle Lage in den Kantonen. Sie kann sich jedoch laufend verändern. Der Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: Montag, 26. Oktober, 15 Uhr.

 

        Aargau

  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Auch bei weniger als 15 Personen müssen die Kontaktdaten aller Besucher erfasst werden.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 50 Personen.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene, wobei die Lehrpersonen die Maske im Schulzimmer abnehmen können, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

    Appenzell Ausserrhoden
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Diese sind ab sofort auf 50 Personen beschränkt.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis – etwa Geburtstage oder Hochzeiten – dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen höchstens 15 Personen teilnehmen. Veranstaltungen von 15 bis 50 Personen sind nur in öffentlichen Einrichtungen und unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes erlaubt.
  • Situation für Bars und Clubs: Tanzverbot und Contact-Tracing.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht ab Sekundarstufe I. Die Ausserrhoder Schulen haben sich geeinigt, die Gesichtsmasken bis auf weiteres bereitzustellen.
  • Weiteres: Neu herrscht am Arbeitsplatz und teilweise auch auf öffentlichen Plätzen (auf dem Markt) die Maskenpflicht. Chor- und Gesangsproben sind verboten.

    Appenzell Innerrhoden
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Tanzverbot.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Basel-Landschaft
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind bis Ende Jahr nicht mehr erlaubt. Bereits erteilte Bewilligungen werden widerrufen.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen. Bei mehr als einem Raum gilt pro Raum die Begrenzung von 100 Personen, maximal sind jedoch 300 Personen zugelassen. Sperrstunde zwischen 23 und 5 Uhr in der Gastronomie.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Basel-Stadt
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Veranstaltungen ab 1000 Personen.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 300 Personen. Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr in der Gastronomie.
  • Situation an den Schulen: Ab dem 26. Oktober gilt an Schulen ab Oberstufe die Maskenpflicht auch im Unterricht. Lager gibt es auf allen Stufen keine mehr in diesem Schuljahr.

    Bern
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Veranstaltungen ab 1000 Personen. Wettkämpfe und Trainings von Mannschaftssportarten der unteren Ligen sind nicht mehr gestartet. Im Profisport gibt es nur noch Geisterspiele.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Beschränkt auf 15 Personen. Ausgenommen sind Beerdigungen.
  • Situation für Bars und Clubs: sind geschlossen. Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. Es dürfen nicht mehr als 4 Personen an einem Tisch zusammensitzen, es sei denn, alle Personen wohnen im gleichen Haushalt.
  • Situation an den Schulen: Auf der Sekundarstufe I müssen Schülerinnen und Schüler ab Dienstag auch im Klassenzimmer während des Unterrichts eine Maske tragen. Ausgeweitet werden die Regeln auch an Berufsfach- und Mittelschulen. Dort gilt die Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulhausareal, auch wenn der Abstand eingehalten werden kann.
  • Weiteres: Die Berner Kantonsregierung um Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg hat bekanntgegeben, dass öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Museen, Kinos und auch Fitnesscenter geschlossen werden.

    Freiburg
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Versammlungen von mehr als zehn Personen, Grossveranstaltungen sind auf 1000 Personen begrenzt.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Versammlungen von mehr als zehn Personen werden im Kanton Freiburg ab 23 Uhr verboten – sowohl im öffentlichen wie im privaten Raum.
  • Situation für Bars und Clubs: Maximal noch vier Personen pro Tisch, maximal 100 Personen pro Betrieb. Gastrobetriebe müssen um 23 Uhr schliessen. Discos, Casinos und Bowlinghallen werden ganz geschlossen.
  • Situation an den Schulen: Hochschulen und Gruppenseminare im Fernunterricht.
  • Weiteres: Der Kanton Fribourg hat entschieden, dass Sportarten mit Körperkontakt wie Fussball oder Eishockey verboten werden. Dies gilt für den Amateurbereich.

    Genf
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Veranstaltungen ab 1000 Personen und Versammlungen von mehr als 5 Personen.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Verbot von Versammlungen von mehr als 5 Personen.
  • Situation für Bars und Clubs: Bars und Clubs sind geschlossen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.
  • Weiteres: Kontaktsportarten verboten. Ausgenommen davon ist der Profisport.

    Glarus
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Graubünden
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Jura
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot von Veranstaltungen mit über 15 Personen. Maskenpflicht auf Märkten und Messen.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Veranstaltungen mit über 15 Personen werden verboten – ausgenommen sind Beerdigungen.
  • Situation für Bars und Clubs: Geschlossen. Restaurants müssen um 22 Uhr schliessen. 4 Personen pro Tisch, sofern nicht im gleichen Haushalt lebend.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht ab Sekundarstufe, ausser im Unterricht. Skilager sind gestrichen.
  • Weiteres: Der Kanton hat bekanntgegeben, dass neu eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen gilt und in Fahrzeugen, falls Abstand nicht eingehalten werden kann. Breitensport wie Fussball, Basketball oder Chorproben wird verboten.

    Luzern
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen. Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. Erotik- und Sexbetriebe schliessen.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht auch während des Unterrichts für alle Lehrpersonen und die Schülerschaft ab Oberstufe. Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Schulen in ihren lokalen Schutzkonzepten selber.
  • Weiteres: Der Kanton verfügt ein Besuchsverbot in Altersheimen und Spitälern. In Büros, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht. Diese gilt ebenso in Fahrzeugen, sofern sich darin Personen befinden, die nicht im gleichen Haushalt leben.

    Neuenburg
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Versammlungen bei über zehn Personen. Maskenpflicht auf Märkten und Messen.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine Veranstaltungen von über zehn Personen im privaten und öffentlichen Raum. Ausgenommen davon sind Beerdigungen und religiöse Messen.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen, Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen. Maximal vier Personen dürfen am selben Tisch sitzen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.
  • Weiteres: Fitnesszentren und Schwimmbäder sind geschlossen. Kontaktsportarten und kollektive musikalische Aktivitäten verboten. Ausgenommen ist der Profisport.

    Nidwalden
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Obwalden
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Schaffhausen
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Schwyz
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Die Durchführung von Veranstaltungen mit über 30 Personen ist sowohl im Innen- und im Aussenbereich verboten.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Anlässe mit mehr als zehn Teilnehmern sind verboten.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: An Mittel- und Berufsschulen, sowie der Oberstufe gilt eine Maskenpflicht neu auch im Schulzimmer. Auf der Kindergarten- und Primarschulstufe wird neu eine Schutzmaskenpflicht für Erwachsene auferlegt. Diese gilt auf dem Schulareal, nicht jedoch für den Unterricht in den Klassenzimmern, solange der Abstand von 1,5 Meter zu den Kindern oder anderen Erwachsenen eingehalten werden kann.
  • Weiteres: Am Arbeitsplatz gilt in den Innenräumen eine Maskentragepflicht. Sämtliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer und selbständig Erwerbende haben eine Maske zu tragen. Ausgenommen: Personen, die in Einzelbüros arbeiten.

    Solothurn
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot von Veranstaltungen mit über 30 Personen.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Maximal 15 Personen an Events, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden. Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum.
  • Situation für Bars und Clubs: Sperrstunde von 1-6 Uhr und limitierte Anzahl. Maximal 50 Personen sind zugelassen. Höchstens vier Personen pro Tisch – auch in Restaurants.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene, wenn Abstand über längere Zeit nicht eingehalten werden kann.

    St.Gallen
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Tanzverbot.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.
  • Weiteres: Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können ab dem Dienstag, 27. Oktober 2020, pro Tag noch zwei Besuchende empfangen. Diese müssen sich im Voraus anmelden und erhöhte Schutzmassnahmen beachten.

    Tessin
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Bars und Clubs sind geschlossen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Thurgau
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Uri
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene.

    Waadt
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Bars und Clubs sind geschlossen. Restaurants müssen um 24 Uhr schliessen.
  • Situation an den Schulen: An Hochschulen werden Kurse mit grosser Teilnehmerzahl ab 2. November online abgehalten.
  • Weiteres: Kontaktsportarten sind verboten, ausgenommen ist auch hier der Profisport.

    Wallis
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot von Veranstaltungen bei über 10 Personen (Ausnahme Profisport; ohne Zuschauer).
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Verbot von Veranstaltungen bei über 10 Personen.
  • Situation für Bars und Clubs: geschlossen.
  • Situation an den Schulen: Fernunterricht auf Tertiärstufe.
  • Weiteres: In Altersheimen und Spitälern gilt ein Besuchsverbot. Maskenpflicht in allen geschlossenen Einrichtungen, so zum Beispiel in Büros. Neben Bars und Clubs werden auch Massagesalons und Erotik-Einrichtungen geschlossen.

    Zug
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen.
  • Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

    Zürich
  • Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.
  • Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.
  • Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 300 Personen.
  • Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene, auch an Hochschulen.