
Mit 219 km/h über A1: Lockdown-Raser kassiert Bewährungsstrafe und muss teuer bezahlen
Nach Ausbruch der Coronakrise im März waren deutlich weniger Fahrzeuge auf den Aargauer Strassen unterwegs. Die Zahl der Verkehrsunfälle ging zwar zurück, dafür drückten manche Lenker auf den leeren Autobahnen aufs Gas – so auch ein 22-jähriger Kolumbianer aus dem Bezirk Baden. Mit 219 km/h wurde er am Sonntagabend, 11. April, um 22.30 Uhr auf der Autobahn A1 in Spreitenbach geblitzt. Er raste dort am Steuer eines VW Beetle in Fahrtrichtung Bern.
Nach Abzug der Toleranz betrug die strafbare Überschreitung 92 km/h. Ab deren 80 greift auf der Autobahn der sogenannte Raserartikel. Für solche Tempoexzesse sieht das Strassenverkehrsgesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahre vor.
Nebst Freiheitsstrafe eine Busse von 2500 Franken
Das Bezirksgericht Baden unter Vorsitz von Gerichtspräsident Daniel Peyer hat den 22-Jährigen bereits im August im abgekürzten schriftlichen Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben wird. Dazu kommt eine Busse von 2500 Franken. Das Urteil liegt dieser Zeitung vor. Ein abgekürztes Verfahren ist möglich, wenn der Beschuldigte den Sachverhalt zugibt und sich einverstanden erklärt mit dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft.
Zum Vergleich: Vor wenigen Wochen hatte das Bezirksgericht Baden einen 23-jährigen Kroaten, der ebenso auf der Autobahn A1 in Spreitenbach mit 211 km/h geblitzt wurde, zu 13 Monaten bedingt und einer Busse von 1500 Franken verurteilt.
Beim jungen Kolumbianer hat das Bezirksgericht ausserdem eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom August 2019 widerrufen. Diese 3000 Franken muss der 22-Jährige somit begleichen.
Verfahrenskosten von 5200 Franken
Für den 22-Jährigen fallen zudem die Verfahrenskosten an. Sie betragen rund 5200 Franken und beinhalten vor allem Gerichts- und Anklagegebühren sowie die Kosten für die amtliche Verteidigung. Der Neulenker musste noch in jener Nacht im April, als die Polizei bei ihm zu Hause vorbeikam, seinen Führerausweis auf Probe abgeben.
Wann und unter welchen Umständen der Raser wieder ans Steuer eines Fahrzeugs darf, entscheidet das Strassenverkehrsamt. Ihm ist das Urteil auch zugestellt worden. Wie bei Rasern üblich, wird ein Verkehrspsychologe beim Betroffenen die charakterliche Prüfung für das Autofahren analysieren.