Möglicher Kriminaltourist hat unter anderem 64 Pneus und 2500 Schallplatten gestohlen

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 52-Jährigen schuldig befunden, am Diebstahl von 64 Pneus beteiligt gewesen zu sein und aus einem Keller Musikgeräte und 2500 Schallplatten gestohlen zu haben. Es verhängte gegen den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten. Das Kriminalgericht befand den Beschuldigten des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Hehlerei und des Aufnehmens fremder Gespräche schuldig. Weil der Mann während des Verfahrens im Kanton St. Gallen einen Strafbefehl von zwei Monaten kassierte, sprach das Luzerner Gericht die Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe aus. Die Probezeit beträgt vier Jahre.

Der Beschuldigte war im Februar 2016 im Luzerner Stadtteil Littau verhaftet worden, als er vor der Polizei in die Kleine Emme flüchtete. Die Polizei war ausgerückt, weil bei einem Pneuhändler ein Einbruchalarm ausgelöst worden war. Staatsanwaltschaft und Kriminalgericht kamen zum Schluss, dass der Beschuldigte mit einem Komplizen 64 Pneus gestohlen hatte. Von diesen konnte die Polizei nur 14 sicherstellen. Der Angeklagte bestreitet die Tat teilweise. Er sagte vor Gericht aus, dass er nur am Diebstahl dieser 14 aufgefundenen Pneus beteiligt gewesen sei. Er warf dem Pneuhändler vor, sich unrechtmässig bereichern zu wollen, indem er falsche Angaben zur Zahl der gestohlenen Reifen mache.

Im Internet verkauft

Bei den Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass dem Beschuldigten ein weiterer Diebstahl anzulasten sei. So soll er zum Jahreswechsel 2015/2016 in Emmenbrücke aus einem Kellerabteil Musikgeräte, Musikinstrumente und 2500 Schallplatten gestohlen haben. Seine Lebensgefährtin verhökerte nachweislich die Ware auf einer serbischen Internet-Verkaufsplattform. Die Ausführungen des Beschuldigten zu diesem Tatvorwurf überzeugten das Kriminalgericht nicht.

Weiter sprach das Gericht den Beschuldigten der Hehlerei schuldig, weil er einen gestohlenen Baulaser verkaufte. Zudem solle er heimlich zwei private Gespräche aufgezeichnet haben, und zwar in der Wohnung jenes Mannes, aus dessen Kellerabteil er die Musikgeräte und Schallplatten gestohlen haben soll. Das Kriminalgericht geht davon aus, dass der aus Bosnien-Herzegowina stammende Beschuldigte ein «Kriminaltourist» sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)