Nach Kritik: Bundesrat stockt Hilfspaket für Wirtschaft auf eine Milliarde auf

Ursprünglich sah der Bundesrat für die neuen Hilfen im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung 200 Millionen Franken vor. Den gleichen Betrag sollten die Kantone beisteuern. Nun legt der Bundesrat nach. Am Mittwoch hat er beschlossen, das Programm auf eine Milliarde Franken zu erhöhen.

Der Schritt kommt nicht überraschend. Bereits als Finanzminister Ueli Maurer die Pläne Anfang November präsentierte, liess er durchblicken, dass das Geld kaum ausreichen werde. Widerstand kam in der Vernehmlassung auch von den Kantonen, die einen grösseren Finanzbedarf geltend machten.

Bund beteiligt sich stärker an Kosten

Durchgesetzt haben sich die Kantone auch bei der Kostenteilung. Das Parlament hatte vorgeschlagen, dass Bund und Kantone sich je zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen sollen. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass der Bund zwei Drittel der Kosten trägt.

Mit der neuen Härtefallregelung soll besonders stark betroffenen Unternehmen finanziell geholfen werden. Eine Firma gilt demnach als Härtefall, wenn ihr Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.

Ausweitung der Kurzarbeit

Um Arbeitsplätze zu sichern und Entlassungen zu vermeiden, hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse auszudehnen, wie das bereits im Frühling der Fall war.

Mehr Unterstützung erhalten auch Sportklubs. Neben Darlehen will der Bundesrat ihnen auch à-fonds-perdu-Beiträge gewähren. Er erhofft sich dadurch, dass «die Grundstrukturen des schweizerischen Leistungs- und Breitensports sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs gesichert» werden können, wie es in der Mitteilung des Finanzdepartements heisst. Die Vereine sollen bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf erhalten. Als Basis dienen die Zuschauerzahlen der Saison 18/19.

Die Beiträge knüpft der Bundesrat an strenge Auflagen wie die Kürzungen der Spitzenlöhne, einen Dividendenverzicht und eine vollständige Transparenz über die Verwendung der Gelder. Von den für Darlehen vorgesehenen Mitteln über 175 Millionen Franken sollen bis zu 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge eingesetzt werden können.