
Nicht gegen Covid-19-Verordnung verstossen: Hotelier aus Eich wird freigesprochen

Stefan Fuchs wehrte sich vor zwei Wochen vor Gericht gegen einen Strafbefehl (Ausgabe vom 3. März). Die Staatsanwaltschaft Sursee warf dem Hotelier vor, mit seinem Seebad-Betrieb in Eich am Sempachersee gegen die Covid-19-Verordnung 2 des Bundes verstossen zu haben. Konkret soll er die öffentliche Badi, die zum Seehotel Sonne gehört, für sämtliches Publikum offengehalten haben, obwohl das zu diesem Zeitpunkt im Mai 2020 untersagt war.
Das Bezirksgericht Willisau hat den Hotelier aus Eich nun freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Begründung zum Urteil gibt es nicht.
Stefan Fuchs freut sich über den Freispruch. «Das ist für mich eine riesige Erleichterung. Das Gericht ist meiner Argumentation gefolgt», sagt der 56-Jährige auf Anfrage dieser Zeitung. Er habe sich bei der Einzelrichterin sogar in einem Brief für den schnellen Freispruch bedankt. «Für mich ist dieser Freispruch auch ein Zeichen, dass es aufhören muss mit dieser Hexenjagd, mit diesem Denunziantentum in der aktuellen Pandemie-Situation. Das führt nur zu Hass und Streit untereinander und der Virus verschwindet deswegen nicht.»
«Wir sind keine Coronaleugner»
In seinem Plädoyer an der Gerichtsverhandlung sagte Stefan Fuchs, er habe die behördlichen Massnahmen nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt. «Ich, meine Frau und unsere sechzig Mitarbeitenden sind keine Coronaleugner», sagte er der Einzelrichterin. Zudem führte er Beispiele von vorgefallenen Covid-Verstössen an, die nicht oder geringfügiger geahndet wurden. Weiter sagte er, dass eine Verordnung als Basis für eine Bestrafung nicht ausreiche.
Die Staatsanwaltschaft Sursee war am Prozess nicht anwesend. Sie forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 260 Franken (insgesamt 15 600 Franken). Diese soll bedingt ausgesprochen werden bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich verlangt sie eine Busse in der Höhe von 3900 Franken. Ausgangspunkt der Anklage waren mehrere Polizeikontrollen in der Badi. Gemäss Anklageschrift habe der Betreiber der Badi beziehungsweise der Hotelier an Auffahrt des letzten Jahres 231 Badegästen gegen Bezahlung Eintritt gewährt. «Diese hielten sich in der Badeanstalt auf, schwammen im See und nahmen auf der Liegewiese ein Sonnenbad», heisst es im Dokument.
Staatsanwaltschaft Sursee hat Berufung angemeldet
Was er getan habe, sei alles rechtens gewesen, sagt Fuchs. «Es gab vielleicht unterschiedliche Interpretationen der rechtlichen Ausgangslage damals. Aber ich habe ein reines Gewissen und bin überzeugt, dass ich im Recht bin.» Er sei froh, dass er den Strafbefehl angefochten habe. «Der angedrohte Strafregistereintrag, die hohe Geldstrafe und Busse haben mich sehr belastet. Damit fühlt man sich gleich als Schwerverbrecher. Das ist unverhältnismässig.» Im Falle einer Verurteilung hätte er das Urteil ans Kantonsgericht weitergezogen.
Das Gerichtsurteil liegt erst im Dispositiv vor. «Die Berufungsfrist ist noch nicht zu Ende», sagt Christian Renggli, Informationsbeauftragter der Luzerner Gerichte. Bis jetzt liegt auch noch keine Begründung für das Urteil vor. Diese erfolge erst, wenn eine Partei die Begründung verlange oder das Urteil angefochten werde, sagt Renggli. Gemäss Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, hat die Staatsanwaltschaft Sursee bereits Berufung angemeldet. Ob sie das Urteil an das Kantonsgericht weiterziehe, sei aber noch nicht bekannt, sagt Kopp.