Nichtraucherschutz-Gesetz: Vor zehn Jahren war ausgequalmt

Demos am Tag der Arbeit, Umzüge und das Absingen der Internationalen, dies gab es im Aargau bereits vor zehn Jahren so nicht mehr. Sie sind Feiern mit Festcharakter – wie jene in der offenen Markthalle in Zofingen – gewichen. Die ist dieses Jahr allerdings abgesagt.

Was sich vor zehn Jahren radikal verändert hat, ist das Bild der traditionellen Arbeiterbeiz, aber auch von Bars und (Land-)Gasthöfen: Am 1. Mai 2010 trat die Nichtraucherschutz-Gesetzgebung des Bundes in Kraft. In Restaurants, Büros und auch anderen geschlossenen öffentlichen Räumen war ausgequalmt.

Für die Gastronomie ein Hammerschlag, der für viele traditionellen Stammtische mit ihren Zigaretten- und Zigarillo-Rauchenden das Aus bedeutete. Bruno Lustenberger, Gastgeber in der Krone Aarburg und Präsident des Branchenverbands Gastro Aargau, erinnert sich daran: Es war eine schwierige Zeit, die bis heute ihre Spuren hinterlassen hat. «Nicht mehr rauchen zu dürfen hat die Verweildauer im Lokal verkürzt – und damit auch zu einer geringeren Konsumation pro Gast geführt.»

Persönlich findet er es kein schönes Bild, wenn bei Generalversammlungen, Familienfesten oder anderen Anlässen sich Rauchende in Service-Pausen für eine Zigarette vor dem Lokal versammeln. Die Krone hat einen Zigaretten-Automaten – aber inzwischen im Eingangsbereich. «Das hat zu einem gesteigerten Zigarettenbezug geführt.» In diesem Zusammenhang stellt Lustenberger fest, dass sehr junge Leute weiterhin intensiv rauchen – was er insbesondere bei seinen Auszubildenden feststellt.

Zigarren- oder Pfeifen-Raucher, die gibt es im Restaurant auch nicht mehr; eine Kundschaft, welche sich gerne nach dem Essen einen Digestif bestellt hatte.

Was Lustenberger unterstreicht: Die Kontrollen geschehen mit Augenmass. «Da sieht es in anderen Ländern anders aus. In den USA wird Rauchen vor einem Lokal geahndet.»

Verbote sind für jeden freiheitsliebenden Menschen Unworte. Sie darf es, aus einem liberalen Blickwinkel nur dort geben, wo das Tun des Einzelnen die Freiheit oder Sicherheit eines anderen gefährdet. Paradebeispiele sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, das Strassenverkehrsrecht oder der Nichtraucherschutz.

Dem lebt das Bundesgesetz nach – es ist ein Schutz- und kein Verbotsgesetz. Wirklich? Ja, denn es lässt den Kantonen ihre Freiräume. 15 Kantone wollten härtere Bestimmung – unter ihnen Solothurn. Im Aargau hingegen sind Raucherräume zugelassen, wenn sie abgetrennt und ausreichend belüftet sind (Fumoirs). Sogar Raucherlokale können unter der Bedingung geführt werden, dass sie höchstens 80 Quadratmeter bediente Fläche umfassen.