Oftringen will nicht auf Teufel komm raus bauen

Nach fünfjährigem Planungsprozess freut sich der Gemeinderat, der Oftringer Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 10. Mai die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zur Abstimmung vorlegen zu können. Das von langer Hand sorgfältig vorbereitete Werk wird die architektonische und städtebauliche Entwicklung unserer Gemeinde für die nächsten 15 bis 20 Jahre massgeblich prägen.

Oftringen liegt laut kantonalem Richtplan im urbanen Entwicklungsraum und wird sowohl von einem wirtschaftlichen Entwicklungs- als auch von einem Wohnschwerpunkt überlagert. Das verpflichtet die Gemeinde, mit geeigneten Massnahmen die vom Kanton angestrebten Dichteziele zu erreichen. Der Gemeinderat und die Planungskommission haben diese schwierige Herausforderung angenommen und ein fein abgestimmtes, griffiges Instrumentarium entwickelt:

An geeigneter Stelle soll dichter gebaut werden können, allerdings nur unter gleichzeitiger Verbesserung der Qualität. In der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurde deshalb eine Vielzahl von Anreizen, Auflagen und Möglichkeiten eingebaut, um das hohe Qualitätsziel bei Bebauungen und Aussenräumen zu erreichen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass damit längerfristig die Wohnqualität und Standortattraktivität deutlich verbessert werden. Vorhandene Qualitäten in bestehenden Quartieren sollen weiterentwickelt und – mit gesundem Augenmass – neue, hochwertige Arealüberbauungen realisiert werden können.

BNO ist ein Instrument für mehr Qualität

Vor kurzem berichtete diese Zeitung über eine Sammeleinsprache gegen eine geplante Quartierüberbauung in Küngoldingen. In der – leider falschen – Annahme, die Arealplanung werde durch die neue BNO ermöglicht, wurde in einem Flugblatt zu deren Ablehnung an der Gemeindeversammlung aufgerufen. Die betreffende Bebauung in Küngoldingen wurde jedoch noch auf der Basis der heute geltenden Rechtsordnung – also unter der aktuellen BNO – konzipiert, allerdings unter bereits teilweiser Berücksichtigung der zukünftig höheren Gestaltungsanforderungen. Die neue BNO kommt den Anliegen der Initianten des Flugblatts entgegen und wird der Gemeinde ein griffiges Instrumentarium zur Durchsetzung der hohen Qualitätsziele bieten.

Eine weitere falsche Annahme hat dem Ruf der Gemeinde in den letzten Jahren nachhaltig geschadet: Es stimmt nachweisbar nicht, dass in Oftringen ein überdurchschnittlicher Leerwohnungsbestand herrscht. Diese Fehleinschätzung beruht auf einem für Gemeinden mit hoher Bautätigkeit äusserst ungünstigen Erhebungszeitpunkt des Bundesamts für Statistik per 1. Juni. Viele neu erstellte Wohnungen sind auf diesen Zeitpunkt bezugsbereit und werden damit für die Statistik erfasst. Dass diese Wohnungen zu einem grossen Teil auf den Zügeltermin Anfang Juli bezogen werden, fällt daher aus der jährlichen Statistik. Jeder Unternehmer wird bezeugen, dass er keine Probleme hat, seine Wohnungen an der privilegierten Wohnlage Oftringens zu vermieten oder zu verkaufen.

Gemeinderat strebt massvolle Bautätigkeit an

Das heisst nun aber nicht, dass in Oftringen auf Teufel komm raus gebaut werden soll. Baugesuche auf eingezonten Parzellen, die erschlossen sind, müssen von den Behörden geprüft werden und sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, muss die entsprechende Baubewilligung erteilt werden. Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern wäre, dass die Gemeinde unter Entschädigungsfolge in Millionenhöhe das entsprechende Land auszont.

Auch der Gemeinderat strebt eine massvolle Bautätigkeit über einen angebrachten Zeitraum an und will einer ungesunden Spekulation mit Immobilien vorbeugen. Und dabei sollen ihn wiederum die neue BNO und der neue Zonenplan unterstützen.

Gerne lade ich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Oftringen ein, sich an der Infoveranstaltung von Donnerstag, 29. April um 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle, persönlich über die Vorlagen der neuen BNO sowie über den Erweiterungsbau des Primarschulhauses 2 Oberfeld zu orientieren.

Für den Gemeinderat Oftringen: Hanspeter Schläfli, Gemeindeammann