Ohne Schengen mehr Jungschützen?

Übernahme der EU-Waffenrichtlinie – bei dem Gedanken stellen sich vielen SVP-Politikern vollautomatisch die Nackenhaare auf. Was auch für Mitglieder von Schützenvereinigungen und jene der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) gilt. Über was stimmen wir am

19. Mai überhaupt ab und was sind die Auswirkungen eines Ja oder eines Nein für die Schützinnen und Schützen – vor allem aber für unser Land?

Antworten auf diese Fragen sucht man im Communiqué der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) vergebens. Sie lehnt die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie schlicht und einfach deshalb ab, weil diese «am Ziel vorbeischiesst». Und weil «das liberale, dem Milizwesen verpflichtete Schweizer Waffenrecht unnötig eingeschränkt» werde. SOG-Präsident Stefan Holenstein spricht von einem «Bürokratiemonster», das letztlich die Sicherheit im Land nicht erhöhe. Kein Wort darüber, dass die Schweiz diesen Schritt macht, um im Schengen-Raum verbleiben zu können. Und dieser hat sehr viel mit Sicherheit zu tun. Im Rahmen der Verbrechensbekämpfung fragen Schweizer Polizei und Behörden das Schengener Informationssystem rund 350 000 Mal ab – pro Tag. Das Dublin-Abkommen – es umfasst Bestimmungen rund um das Asylwesen – ist eng mit dem Schengen-Vertrag verknüpft. Bricht Schengen weg, dann ist für die Schweiz eine Rückführung in jenes EU-Land, in welchem der Asylbewerber bereits ein Gesuch deponiert hat, nicht mehr möglich. Gehört die Schweiz nicht mehr zum Schengenraum, hat sie zu Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich eine sogenannte Aussengrenze mit Personenkontrollen. Dies reduziert den Einkaufstourismus – was den Detailhandel freut. Dass aber die deutsche Angestellte der grenznahen Filiale des Grossverteilers tagtäglich am Zoll viel Zeit verlieren wird, geht in Gewerbekreisen vergessen. Mit der Verkäuferin im Stau – Fachkräfte, auf die unsere Unternehmen angewiesen sind. Systematische Kontrollen wären für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand ein Fiasko.

Was ist die Gegenleistung, die wir erbringen müssten, damit es so bleibt, wie es ist? Beginnen wir bei der persönlichen Waffe des Wehrmanns, der Wehrfrau. Wer diese nach geleisteter Dienstpflicht übernehmen will, darf dies weiterhin tun – wie bisher unter Vorlage eines Waffenerwerbsscheins. Ordonnanzwaffen, welche in der Vergangenheit direkt vom Militär übernommen wurden, müssen nicht neu gemeldet werden. Seine Waffe melden muss jemand, der einen «Halbautomaten» (Pistole oder Sturmgewehr) neu kauft. Hier gäbe es künftig Auflagen. Man muss entweder Mitglied in einem Schützenverein sein oder nachweisen, dass man innert fünf Jahren fünf Schiessen absolviert hat. Das war es bereits, was das «Bürokratiemonster» abverlangt. Halbautomatische Waffen melden und nachweisen, dass man einem Schützenverband angehört – das sei unzumutbar und wäre das Ende des Schiessens als Volkssport, sagt Luca Filippi, Präsident der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz. «Schützenvereine bekunden immer mehr Mühe, neue Mitglieder zu rekrutieren». Diese Aussage ist sicher richtig. Junge Frauen und Männer haben wenig mit Schiessvereinen am Hut – was aber auch für den Turn- oder Gesangsverein, für die Musikgesellschaft und den Jodelchor gilt.

Die Aargauer Regierung befürwortet ein Ja zum neuen Waffenrecht. Dies weil der Aargau als Grenzkanton auf die Schengen-Regeln und das Schengen-Informationssystem angewiesen ist – von ihnen profitiert. Wie sieht das Militärdirektorin Franziska Roth – verheiratet mit einem Divisionär der Schweizer Armee? Sie muss sich ans Kollegialitätsprinzip halten und ist nicht mehr frei in ihren Äusserungen. Anlässlich des Feldschiessens 2017 sagte sie aber: «Wir brauchen kein Diktat aus Brüssel.» Sie sehe keinen Grund, weshalb unser Waffenrecht der EU wegen verschärft werden muss. Die neuen Massnahmen brächten keine Verbesserung unserer Sicherheit.