Online-Betrug: Liebesunglück im Internet

Liebesbetrug

Das sogenannte Love Scamming oder Romance Scamming ist vergleichbar mit dem Betrug des Heiratsschwindels. Die Liebesbetrügerinnen oder -betrüger sind mit gefälschte Profilen in Singlebörsen unterwegs, um bei Opfern Verliebtheit vorzugaukeln; mit dem Ziel, unter einem Vorwand eine finanzielle Zuwendung zu erschleichen. Ein persönliches Treffen schlagen die Betreiber meisten aus. Romance Scamming wird vielfach von organisierten Banden betrieben. (RED)

Die Sätze fangen vielleicht so an: Du bist attraktiv. Und sie enden vielleicht so: Mit dir will ich meine Zukunft verbringen. Sie erreichen oft ältere, alleinstehende Personen. Und sie haben nur ein Ziel: Geld entwenden. Das Phänomen nennt sich Love Scamming (Liebesbetrug).

Vor einem Monat reichte ein Luzerner deswegen eine Anzeige ein. Er überwies der virtuellen Frau, die mit ihm ihre Zukunft verbringen wollte, insgesamt 400’000 Franken, weil sie anscheinend in Schwierigkeiten steckte. Zu einem Treffen kam es nie. Auch das Geld sah er nie mehr.

Simon Kopp schilderte den Fall gestern vor den Medien und sprach vom neuen Enkeltrickbetrug. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern wollte damit aufzeigen, mit welchen Fällen sich die Strafverfolgungsbehörde zurzeit auseinandersetzt. Und er wollte damit die Komplexität neuerlicher Fälle aufzeigen. Täterinnen und Täter agierten dabei nämlich vor allem aus dem Ausland und nutzten falsche Internetprofile. Die Untersuchungen müssten fast immer gegen unbekannte Täter geführt werden, das Verfolgen führe häufig zu unwissenden Drittbeteiligten, die in der Schweiz nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten, so Kopp.

«Mehr Fälle, mehr Formalitäten»
Seit 2016 beschäftigt sich eine neue Abteilung der Staatsanwaltschaft Luzern mit solchen Fällen der Wirtschafts- und Cyberkriminalität – insgesamt neun Staatsanwälte. Vier davon beschäftigen sich nur mit Fällen von Love Scamming und Konkursreiterei. Bei Letzterem werden konkursreife Unternehmen von Dritten aufgekauft und unter einem anderen Namen für kriminelle Machenschaften genutzt. Kopp spricht von Einzelfällen, die aber viele Ressourcen benötigten.

Im vergangenen Jahr hat das Team für Wirtschaftsdelikte 140 Strafverfahren erledigt. Einige Verfahren wurden dabei an andere Kantone abgetreten, teilweise kam es zu Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfü- gungen. 136 weitere Fälle, die im Jahr 2017 eingegangen sind, konnten per 1. Januar 2018 noch nicht abgeschlossen werden, heisst es im Jahresbericht 2017 der Staatsanwaltschaft Luzern.

Insgesamt war der sogenannte Erledigungsquotient der gesamten Staatsanwaltschaft letztes Jahr auf einem Tiefstand. Von den 52000 Fällen (vier Prozent mehr als im Vorjahr) konnten 3634 Fälle nicht bearbeitet werden. Das sind 10 Fälle von 142 Fällen, die durchschnittlich pro Tag eingehen. 2010 waren es noch etwa 125 Fälle pro Tag. Für die unbehandelten Fälle sieht Oberstaatsanwalt Daniel Burri drei Gründe: Mehr Fälle, mehr Formalitäten und die Sparmassnahmen des Kantons. «Projekte mussten gestoppt, Mitarbeitende in die Zwangsferien geschickt werden. Die Zitrone ist ausgepresst», sagte Burri an der gestrigen Medienkonferenz.

Vor diesem Hintergrund warnte er auch vor der Revision der Strafprozessordung (StPO). «Die StPO wird damit noch dicker und der Arbeitsaufwand noch grösser», warnte Thomas Burri. Ein weiterer Ausbau der Opferrechte will die Staatsanwaltschaft Luzern nicht akzeptieren. Es ginge immer mehr darum, die Formalitäten einzuhalten, als um die Durchsetzung des Rechts.

Trotz der Fallzunahme zeigt die Deliktstatistik des Kantons Luzern keine besonderen Auffälligkeiten. Die meisten Fälle betreffen das Strassenverkehrsgesetz (29 227 Fälle). Die meisten davon führten nicht zu einer Anklage und wurden ohne Einbezug des Gerichts erledigt. Um vier Prozent zugenommen haben die Fälle, die eingestellt wurden (4319 Fälle). Guido Emmenegger, Leiter Zentrale Dienste, erklärte es sich damit, dass vermehrt Anklagen ohne Aussicht auf Erfolg eingereicht würden.