
Penisbild landet via Whatsapp bei 12-Jähriger – und der Absender auf der Anklagebank
Sein bestes Stück führte einen 40-Jährigen auf die Anklagebank des Bezirksgerichts Laufenburg. Der Grund: Er soll ein Foto seines nackten Penis mindestens einmal über Whatsapp einer damals 12-Jährigen zugeschickt haben. Dem nicht genug, legte ihm die Staatsanwaltschaft zu Last, an dem gleichen Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Zu diesen soll es gekommen sein, als sich das Mädchen beim Beschuldigten in seinem Gartenpool zum Baden aufhielt und sich im Anschluss beide in das Wohnzimmer begaben. Dort soll sich die Minderjährige auf dem Sofa in eine Decke eingewickelt haben, weil es sie fror. Dabei hat der Beschuldigte, so die Staatsanwaltschaft, das Opfer berührt und mit einem Finger, über den Kleidern, an der Vagina gestreichelt. Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt sowie eine Busse über 1000 Franken forderte die Staatsanwaltschaft für beide Taten.
Opfer ist für ihn «wie eine Tochter»
Das Mädchen, dass der Angeklagte schon lange kenne, sei für ihn «wie eine Tochter». Den Vorwurf der sexuellen Handlung stritt er vehement ab. Er habe sie lediglich am Oberschenkel gestreichelt – als Geste der Zuwendung im Rahmen eines familiären Kontextes. Er sagte:
«Ich hatte dabei keine böse Absicht.»
Auf die Frage, warum er sich keine unverfänglichere Stelle – wie etwa das Streicheln über die Wange – ausgesucht habe, wusste der Angeklagte keine Antwort.
Um das Nacktfoto seines besten Stückes, dass er dem Mädchen geschickt haben soll, machte der Angeklagte keinen Hehl. Er sei von der 12-Jährigen dazu gedrängt worden. So habe sie zu ihm gesagt, dass sie sein Geschlechtsteil sehen möchte und ihm selbst Bilder und Videos von sich mit intimen Details geschickt. «Sie hat mich terrorisiert», sagte der Angeklagte, der eingestand, beim Versenden des Bildes seines Penis nicht nachgedacht zu haben. Das entsprechende Foto habe er nicht extra für das Mädchen gemacht, sondern schon seit längerem auf seinem Smartphone gehabt.
Gerichtspräsident Beat Ackle wollte wissen, warum der Angeklagte nicht das Gespräch mit der Mutter gesucht habe, um auf das Verhalten ihrer Tochter hinzuweisen. Der Beschuldigte sagte:
«Sie hätte dann alles abgestritten.»
Zu einem anderen Penisbild, dass sich in den Akten von Ackle befand, sagte der Angeklagte, dass dies nicht seiner sei. Als Beweis hierfür händigte der Verteidiger des Angeklagten dem Gericht einen entsprechenden Arztbericht aus.
Eine pubertäre Schwärmerei und ein Spleen
In seinem Plädoyer betonte der Verteidiger, dass sein Mandat lediglich ein Penisbild versendet habe, dies aber nicht der Befriedigung sexueller Gedanken wegen, sondern in der Hoffnung, dass der Telefonterror des Mädchens aufhöre. Er schob nach:
«Wir sprechen hier nicht von einem Pädophilen, der in irgendeinem dubiosen Chat 100 Bilder verschickt.»
Die Aussage der 12-Jährigen zu den sexuellen Handlungen stellt der Verteidiger als unglaubwürdig dar. Diese rühre aus einer pubertären Schwärmerei her, aus der sich ein Spleen entwickelt habe. So stellte der Verteidiger denn auch den Antrag, seinen Mandaten lediglich wegen des versendeten Bilds zu einer Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen und einer Busse von höchstens 300 Franken bedingt zu verurteilen.
Ackle folgte grundsätzlich den Ausführungen des Verteidigers und sprach den Angeklagten der sexuellen Handlung frei. Für das Überlassen von Pornografie an einer Minderjährigen verurteilte er ihn zu einer Strafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken bedingt und einer Verbindungsbusse von 750 Franken. «Sie haben sich zu wenig abgegrenzt. Das gefällt mir nicht», so Ackle zum Angeklagten.