
Planungszone Bahnhof Brittnau-Wikon: «Wir wollen keinen Schrottplatz»
Die Gemeinde Wikon erlässt gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung und auf das Planungs- und Baugesetz des Kantons die Planungszone Bahnhof Brittnau-Wikon.
Das Gebiet sei für die Gemeinde von strategischer Bedeutung, heisst es in einer Mitteilung. Dort befänden sich unbebaute oder zur Neunutzung vorgesehene Grundstücke in der Arbeitszone. Es sollen keine weiteren Logistikcenter oder offene Lager für Fahrzeuge oder andere Waren ansiedelt werden.
«Einen grossen Schrottplatz wollen wir nicht. Uns schwebt eine gemischte Zone mit qualitativem Wohnraum und Gewerberäumen vor», sagt Gemeindepräsident René Wiederkehr auf Anfrage. «Gemäss unserer Gemeindestrategie wollen wir keine emissionsreichen Firmen mehr in der Gemeinde. Wir wollen für die Wirtschaft interessant bleiben, aber wir wollen keinen land- und güterintensiven Logistikbetrieb.» Die Gemeinde Wikon habe einen sehr hohen Steuerfuss, nun bräuchten sie Firmen mit hoher Wertschöpfung, die sich adäquat an den Gemeindeinfrastrukturkosten beteiligten. «Logistikbetriebe bringen uns nicht den erwünschten Steuerertrag, nutzen aber unsere Infrastrukturen sehr intensiv.»
Arbeitszonen genauer prüfen
Mit der anstehenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung sollen die Voraussetzungen für eine wertschöpfungsintensivere Nutzung im Bereich des Bahnhofs geschaffen werden. Die heute ausgeschiedenen Arbeitszonen seien hinsichtlich ihrer Eignung genauer zu prüfen und entsprechend differenziert auszuscheiden. Ziel sei dabei, dass nachhaltiger mit den für die Gemeindeentwicklung wichtigen Baulandreserven umgegangen werde.
Der Zonenplan der Gemeinde Wikon wird mit dem Perimeter der Planungszone ergänzt. Diese wird in die Arbeitszone 3a umgewandelt und somit mit diesem Passus ergänzt: «…Logistikbetriebe sowie offene Waren- und Materiallager, beispielsweise für Fahrzeuge, zur Entsorgung oder dergleichen, sind nicht zulässig.»
Bereits Parzelle 414 umgezont
Am 8. Januar informierte die Gemeinde die Anstösser über die Planungszone. Die Rückmeldungen seien sehr positiv ausgefallen, sagt René Wiederkehr. Bereits 2015 lancierten Anwohner eine Gemeindeinitiative für ein belebtes Bahnhofquartier. Damals ging es um die Umzonung der Parzelle 414 östlich des Bahnhofs. Die Intianten wollten verhindern, dass die Bahnhofsstrasse verbreitert wird. Letztlich wurde der Gegenvorschlag der Gemeinde durchgesetzt, wonach die Parzelle von der Arbeitszone 4 in die Arbeitszone 3a umgeteilt wurde. In der Arbeitszone 3a sind im Gegensatz zur Zone 4 personen- und güterverkehrsintensive Betriebe nicht zulässig.
Nun soll auch mit der neuen Planungszone ein weiterer Grundstein gelegt werden, damit das Gebiet mit der nahen Verkehrsanbindung für Bewohner attraktiv bleibe. Die Planungszone liegt bis 6. Februar bei der Gemeinde Wikon öffentlich auf. Gegen die Planungszone kann Einsprache erhoben werden.