
Psychiatrie und Kantonsspital sollen Aktiengesellschaften werden
Die beiden kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) sollen in zwei Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Die Regierung verspricht sich davon mehr Flexibilität, etwa in Hinblick auf eine Mehrheitsbeteiligung am Nidwaldner Kantonsspital.
Heute sind LUKS und lups öffentlich-rechtliche Anstalten. Die Rechtsformänderung solle es insbesondere dem LUKS ermöglichen, die einzelnen Unternehmensbereiche und Beteiligungen zweckmässig und transparent in einer Holding-Struktur zu organisieren, schreibt die Regierung anlässlich der Eröffnung der Vernehmlassung am Dienstag. Die Umwandlung erfordert eine Anpassung des Spitalgesetzes. Der Kanton Luzern ist im Gesundheitsbereich mit Ob- und Nidwalden bereits Kooperationen eingegangen. Es sei angedacht, dass die bisherige vertragliche Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Nidwalden (LUNIS) in eine Mehrheitsbeteiligung des LUKS am Nidwaldner Kantonsspital mündet. Für letzteres sowie für weitere mögliche Partnerspitäler sei es wichtig, bei einem Zusammenschluss mit dem LUKS in klare Strukturen eingebunden zu werden. Dafür sei die heutige Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt nicht geeignet. Aktiengesellschaften sind laut der Mitteilung die bevorzugte Rechtsform für öffentliche Spitäler. Die beiden Gesellschaften sollen zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Luzern bleiben – ein Aktienverkauf ist gesetzlich nicht möglich.
Die Mitsprache des Kantons bleibe gewahrt. Initiative ausstehend Die heutige Rechtsform beibehalten will dagegen die Luzerner Allianz für Lebensqualität. Sie hatte im November 2016 die Gesetzesinitiative „Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern“ eingereicht. Regierung und Parlament lehnen die Initiative ab, sie kommt am 10. Juni vors Volk. Nach Abschluss der Vernehmlassung Mitte Mai soll vor der weiteren Behandlung des Geschäfts der Ausgang der Volksabstimmung abgewartet werden.