
Regierung fordert Langfristperspektive – Aargauer Gastro-Präsident: Öffnung der Terrassen bringt Restaurants wenig
Der Aargauer Regierungsrat begrüsst und unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Drei-Phasen-Modell zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Schutz-, Stabilisierungs- und Normalisierungsphase). Dies schreibt er in seiner Stellungnahme an den Bund. Sie fordert jedoch die Erarbeitung einer Langfristperspektive, um die nach der Durchimpfung der Bevölkerung nach wie vor bestehenden Risiken minimieren sowie die Langzeitauswirkungen der Coronavirus-Pandemie bewältigen zu können.
Vernehmlassung zu Restaurant-Innenöffnung dürfte am 12. Mai starten
Der Regierungsrat äussert sich in seiner Stellungnahme nicht zur Frage, wann die Restaurants auch ihre Innenräume öffnen dürfen, weil dies nicht Bestandteil der aktuellen Vernehmlassung über den Drei-Phasen-Plan sei, sagt Regierungssprecher Peter Buri. Die Frage kommt trotzdem näher, denn auf den 12. Mai hat der Bundesrat eine weitere Konsultation der Kantone angekündigt.
Peter Buri geht davon aus, dass es dann auch ganz konkret um die Frage gehen wird, ob Restaurants ihre Innenräume mit dem nächsten vorgesehenen Öffnungsschritt vom 26. Mai öffnen dürfen. Buri: «Wenn es dann darum geht, wird die Regierung dazu auch Stellung nehmen.» Für sie sei aber klar, so der Regierungssprecher, «dass die Restaurants so schnell wie möglich auch die Innenräume öffnen dürfen sollen, wenn die epidemiologische Lage dies erlaubt und der Bundesrat es als vertretbar erachten sollte».
GastroAargau: Der 26. Mai muss einen grossen Öffnungsschritt bringen
In den Restaurants müssen schnellstmöglich auch die Innenbereiche geöffnet werden können, fordert Gastro Aargau-Präsident Bruno Lustenberger: «Ich sage das schon so lange, es nützt bloss nichts», seufzt er, «der Bundesrat hat seinen Plan, den zieht er durch». Der nächste Öffnungsschritt ist für den 26. Mai geplant, so Lustenberger, «dann muss es aber zwingend soweit sein. Und es muss ein grosser Schritt werden». Es dürften dann nicht bloss Vierertische bis abends um sieben Uhr erlaubt werden, das brächte der Branche nichts, sagt Lustenberger, «auch die Gäste wollen doch nicht nach Hause gehen, bevor sie überhaupt ein Nachtessen geniessen können. Und es müssen bis zehn Personen an einem Tisch sitzen dürfen, wie es zu Hause ja auch schon möglich ist»!
Bloss Terrassenöffnung bringts nicht, schauen Sie doch aus dem Fenster
Die geltende Terrassen-Öffnung zeige, dass es sich nur für wenige rechnerisch lohnt, etwa für ein Restaurant mit grosser Terrasse am Hallwilersee, so der GastroAargau-Präsident: «Rückmeldungen zeigen mir, dass man allein mit dem offenen Aussenbereich nur 20 bis 30 Prozent eines normalen Umsatzes macht. Das ist das Betteln versäumt. Viele machen natürlich trotzdem auf für ihre Gäste, und weil sie darauf plangen, endlich wieder richtig arbeiten zu dürfen.» Doch wenn es in Strömen regnet wie heute Donnerstag, «dann – schauen Sie aus dem Fenster – geht auf den Terrassen gar nichts». Mit der Kantonsregierung einverstanden ist Lustenberger aber bezüglich ihrer positiven Haltung zum Drei-Phasen-Plan des Bundesrates: «Dann geht endlich wieder etwas», hofft er sehnlichst.

Ja zu mehr Planungssicherheit für Grossanlässe
Der Kanton Aargau begrüsst weiter die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Vernehmlassung unterbreiteten technischen Anpassungen verschiedener Covid-19-Verordnungen und unterstützt die Absicht des Bunds, Veranstaltern von Grossveranstaltungen und Publikumsanlässen mittelfristig mehr Planungssicherheit zu gewähren. Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bundesrat nun die geforderte Mittel- und Langfristplanung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vorlegt.
Ja auch zu den nächsten Öffnungsschritten
Er unterstützt auch grundsätzlich den Ansatz des Drei-Phasen-Modells mit einer Schutz-, einer Stabilisierungs- und einer Normalisierungsphase. Er ist auch einverstanden mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Richtwerten für eine allfällige Verschärfung der Coronavirus-Schutzmassnahmen. Der Regierungsrat stimmt zudem den für die nächsten Öffnungsschritte vorgesehenen Elementen zu. Dies unter dem Vorbehalt, dass in der Stabilisierungsphase ein selektiver Zugang zu Grossveranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen usw. erst dann gewährt wird, wenn alle Personen, die es wollen, sich impfen lassen konnten.
Impfquote soll berücksichtigt werden
Bei den Phasenwechseln und Handlungsoptionen sollte insbesondere die aktuelle Impfquote berücksichtigt werden. Der Übergang von der Stabilisierungs- zur Normalisierungsphase soll gemäss Antrag des Regierungsrats an eine Durchimpfungsrate (60 Prozent der über 16-jährigen Bevölkerung) gebunden werden. Lockerungen bei Präsenzunterricht Tertiärstufe und Home-Office mit repetitivem Testen verbinden Der Bundesrat erwägt in einem nächsten Öffnungsschritt (Konsultation Mitte Mai 2021), den Präsenzunterricht auf Tertiärstufe wieder umfassend zu ermöglichen sowie die Home-Office-Pflicht in eine Empfehlung zu ändern.
Aus Sicht des Regierungsrats wäre diese Lockerung nur dann vertretbar, wenn die Bildungseinrichtungen sowie die von der Pflicht befreiten Betriebe allen Studierenden und Mitarbeitenden risikobasiert ein repetitives Testen anbieten können (wöchentliche gepoolte PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests).
Regierungsrat fordert strategische Langfristperspektive zur Pandemiebekämpfung
Mit der Durchimpfung der Bevölkerung ist die Pandemie erst teilweise bewältigt. Der Regierungsrat fordert deshalb vom Bundesrat die Erarbeitung einer Langfristperspektive beziehungsweise eine Planung zur Bewältigung der Pandemie im Langzeitverlauf. Dabei ist insbesondere eine neue Impfstrategie festzulegen (Auffrischimpfung, Wirkstoffanpassung, Impfintervall, Labortests) sowie die entsprechende Umsetzung vorzubereiten.
Weitere Themen seien ebenso zeitnah zu planen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen umzusetzen; zum Beispiel ein national vernetztes Überwachungsprogramm, das Management der Infektionsausbrüche, die Planung der Spitalkapazitäten bei weiteren Wellen sowie die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Long-Covid-Patienten. Weiter sind Szenarien für das parallele Auftreten von Infektionskrankheiten (Grippe, andere Viren) zu berücksichtigen.
Härtefallmassnahmen konsequent weiterführen
Im wirtschaftlichen Bereich setzt sich der Regierungsrat mit Nachdruck dafür ein, dass die Härtefallmassnahmen konsequent weitergeführt werden, bis die negativen Langzeitfolgen bewältigt sind.
Der Kanton Aargau begrüsst die vom Bundesamt für Gesundheit zur Vernehmlassung unterbreiteten technischen Anpassungen verschiedener Covid-19-Verordnungen.
Dazu gehören unter anderem die Abgabe von medizinischen Gütern zu Marktpreisen, Anpassungen im Zusammenhang mit 3 von 3 der Einfuhr und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die Kontrolle des Bezugs von Selbsttests und neue ambulante Möglichkeiten der Antikörper-Kombinationstherapie. Der Kanton Aargau unterstützt auch die vom Bund vorgeschlagene Ausweitung der Immunitätsdauer für genesene Personen auf sechs Monate im Bereich des internationalen Personenverkehrs.