Regierung fürchtet Interessenskonflikte: Bald auch Kantilehrer und Polizisten im Grossen Rat?

Regionalpolizisten können in den Grossen Rat gewählt werden, Kantonspolizisten hingegen nicht. Lehrpersonen an der Volksschule können in den Grossen Rat gewählt werden, Lehrpersonen an den kantonalen Schulen hingegen nicht. So musste etwa Maurus Kaufmann im Herbst 2017 seine Tätigkeit als Mathematiklehrer an der Kanti Wettingen aufgeben, um als Grossrat die Nachfolge von Irè- ne Kälin (Grüne) antreten zu können.

Schuld an dieser seltsamen Regelung ist das Unvereinbarkeitsgesetz. Es legt fest, wer das passive Wahlrecht ausüben darf. Die beiden Berufsgruppen der Kantonspolizisten und Mittelschulehrpersonen gehören nicht dazu. Der Gesetzesgeber will Interessenkonflikte ausschliessen.

Nicht mehr zeitgemäss?
Den Ausschluss der beiden Berufsgruppen hält die CVP-Fraktion für nicht mehr zeitgemäss. Nachdem aus ihren Kreisen bereits 2012 und 2017 zwei Vorstösse eingereicht wurden, die den Mittelschullehrern die Wählbarkeit in den Grossen Rat ermöglichen wollten, unternahmen Marianne Binder (CVP) und 35 Mitunterzeichnende im September 2017 einen weiteren Anlauf. In einem Postulat verlangen sie, es sei zu prüfen, ob weitere Personengruppen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen – wie etwa Lehrpersonen an kantonalen Schulen oder das kantonale Polizeikorps – das passive Wahlrecht erhalten sollen.

Doch der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf. Er ist gegen die Öffnung der UnvereinbarkeitsbestimmunR gen, die eine Änderung der Kantonsverfassung nach sich ziehen würde. Die Regierung befürchtet Interessen- und Loyalitätskonflikte. Sie möchte vermeiden, dass Staatsangestellte ihre eigene Amtsführung sowie diejenige ihrer Vorgesetzten kontrollieren könnten und damit sogar die formelle Hierarchie faktisch auf den Kopf stellen würden – etwa, wenn sie im Grossen Rat gegen eine Vorlage aus dem eigenen Departement stimmen. Dass das, was das Postulat verlangt, in vielen andern Kantonen längst gang und gäbe ist, beeindruckt die Regierung wenig. Sie bezeichnet das, was in 15 von 19 Kantonen der Deutschschweiz gilt als «wenig praxistauglich und nicht überzeugend».

CVP-Präsidentin Marianne Binder kann der juristischen Argumentation des Regierungsrates wenig abgewinnen. «Mir fehlt die Begründung, warum Lehrpersonen an kantonalen Schulen oder Kantonspolizisten, die zwar in einem kantonalen Anstellungsverhältnis stehen, aber nichts mit der Verwaltung zu tun haben, anders behandelt werden als Volksschullehrer, die auch in einem kantonalen Anstellungsverhältnis stehen.» Binder vermutet denn auch, dass die Regierung ganz einfach nicht von sich aus tätig werden will.

«Die Verweigerung des passiven Wahlrechtes ist ein schwerer Eingriff in die politischen Rechte eines Menschen. Der Kanton Aargau ist da sehr rigoros. Es kann doch nicht sein, dass sich die Regierung darum foutiert und nicht ansatzweise auf diese Argumentation eingeht», wundert sich Binder.

«Die Zeit ist reif»
Michael Stutz ist vom Unvereinbarkeitsgesetz direkt betroffen. Er ist Kantilehrer und unterrichtet an der Kantonsschule Baden Wirtschaft und Recht. Stutz war Einwohnerrat in Neuenhof und ist Mitglied der Bildungskommission der CVP. Für die CVP würde er auch gerne für den Grossen Rat kandidieren. Aber er darf das nicht, weil er Mittelschullehrer ist. «Ich halte diese Regelung für eine Einschränkung meiner politischen Rechte und Möglichkeiten», sagt Stutz. Die Verweigerung des passiven Wahlrechts sei nicht gerechtfertigt. «Die Zeit ist reif, um dieses unsinnige Verbot aufzuheben», erklärt Michael Bouvard, Co-Präsident des Verbands Lehrpersonen Mittelschule Aargau. «Lehrpersonen der kantonale Schulen sind weder Beamte, noch haben sie eine leitende Funktion innerhalb einer kantonalen Behörde inne», argumentiert Bouvard. Interessenkonflikte gebe es nicht mehr als etwa bei Gemeindeammännern oder Bauern, die gleichzeitig auch Grossräte sind. Zudem verlange die Geschäftsordnung des Grossen Rates die Offenlegung der Interessenbindungen und bei Interessenkonflikten bestehe Ausstandspflicht.

Bouvard ist auch überzeugt, dass der Ausschluss der Mittelschullehrpersonen die Grundrechte dieser Berufsgruppe einschränkt und damit gegen die Kantonsverfassung verstösst. «Eigentlich kann der Kanton von einer Lockerung der Unvereinbarkeitsklausel nur profitieren», sagt Bouvard. Denn mit den Lehrpersonen der kantonalen Schulen könnte endlich eine Berufsgruppe politisch mitarbeiten, die schon heute in allen grösseren Parteien vertreten ist und sich gesellschaftlich vielseitig engagiere. Für die Argumente der Regierung hat der Verband der Mittelschullehrpersonen «nur ein Kopfschütteln» übrig. Aber man bleibe zuver sichtlich, dass es dem Parlament gelinge, eine gute Lösung zu finden.

Kapo unterstützt Postulat
Was sagen die Kantonspolizisten zum politischen Vorstoss, der auch ihnen die Türe in den Grossen Rat öffnen könnte? Dieter Egli, Präsident des Verbandes Kantonspolizei Aargau und SPGrossrat, erklärt, man habe die Thematik intensiv diskutiert und unterstütze das Postulat. Es sei sinnvoll, dass die Regierung grundsätzlich prüfe, für welche Bereiche der Verwaltung die Unvereinbarkeitsklausel aufgehoben werden soll. Für Egli ist klar, dass auch Kantonspolizistinnen und -polizisten das Recht zusteht, für den Grossen Rat zu kandidieren. «Polizisten gehören nicht zum Kern der Verwaltung und haben keinen Einfluss auf den Lauf der Geschäfte», sagt Egli. Und für den Fall eines Falles sei immer noch der Ausstand möglich.

Und was die Frage von möglichen Interessenkonflikten im Grossen Rat betreffe: Die könnte man sich mit gutem Grund ebenso bei den Bauern stellen, bei Architekten, die Aufträge vom Kanton erhalten, bei Spitalärzten oder Unternehmern. Öffentlich wird sich der Verband der Kantonspolizei aber nicht für das Postulat starkmachen.

Ob das Postulat am 6. März vom Grossen Rat gegen den Willen der Regierung überwiesen wird, ist offen. Sowohl Marianne Binder als auch Dieter Egli rechnen mit einer knappen Entscheidung. Tendenziell möchte die SVP keine Kantilehrer im Grossen Rat und deshalb die geltende Regelung belassen, wie sie ist. Die CVP wird zusammen mit der Ratslinken für eine Lockerung der Unvereinbarkeit eintreten. Das Zünglein an der Waage wird wohl die FDP spielen.