
Regierungsrat Schwerzmann im IT-Prozess: «Ich hätte ihn nicht zur Wahl vorgeschlagen»
Der damalige Luzerner Finanzdirektor sagte, die Wahl des heute 51-jährigen Software-Ingenieurs sei damals sehr schnell gegangen, weil man dringend jemanden gebraucht habe. Der Beschuldigte war zuerst als externer Projektleiter für den Kanton tätig, wurde sodann zum Leiter ad interim der Dienststelle Informatik (DIIN) ernannt und später zum Dienststellenleiter gewählt. „Wir wussten, dass er noch an einer Firma beteiligt, und dass er noch irgendwo angestellt war“, sagte Schwerzmann. Aber dass die Firma mit der DIIN in einem Vertragsverhältnis stand, sei ihm nicht bewusst gewesen.
Wäre das der Fall gewesen, hätte er ihn entweder nicht zur Wahl vorgeschlagen oder der Vertrag hätte aufgelöst werden müssen. „Es geht nicht, dass Angestellte Firmen haben, die mit dem Arbeitgeber selber Geschäfte machen.“
„Von Schaden ausgehen müssen“
Schwerzmann führte aus, dass es damals beim Kanton kein Verfahren gegeben habe, das systematisch die Interessenbindungen der Bewerber abgeklärt hätte. „Heute haben wir ein solches Formular.“ Zum Zeitpunkt der Strafanzeige habe die Regierung davon ausgehen müssen, dass dem Kanton ein Schaden entstanden war. Den finanziellen Schaden habe man damals nicht effektiv beziffern können, weil man dafür die Ausschreibung hätten wiederholen müssen. Dazu kamen mutmasslich ein Image-Schaden und ein rechtliches Fehlverhalten bei der Auftragsvergabe.
Unabhängig vom Gerichtsverfahren habe der Angeklagte im Betrieb viel Gutes getan, hielt Schwerzmann fest. So hatte er etwa bei einem Totalausfall des Systems grossen Anteil daran gehabt, diesen zu beheben. Er sei kein typischer Staatsangestellter gewesen, sehr kontaktfreudig und habe ein grosses Netzwerk innerhalb und ausserhalb der Verwaltung gehabt.
„Dem Kanton viel Gutes getan“
Er habe nie eine Schädigungsabsicht gehabt, sagte der Beschuldigte in der Befragung vor Gericht. Er habe dem Kanton nachweislich viel Gutes getan. Gemäss der Anklage hatte er 2010 und 2011 mehrmals Provisionszahlungen erhalten über mehrere hunderttausend Franken. Diese hätten aus Verträgen aus früheren Jahren resultiert, sagte der ehemalige Dienststellenleiter. Er hätte diese Provisionen auch erhalten, wenn er nicht beim Kanton angestellt gewesen wäre. „Ich wollte nicht zum Kanton. Ich wurde gefragt, machte es gerne und fühlte mich geehrt. Aber ich habe vorher mehr verdient“, sagte er. Seine mündliche Kondition sei gewesen, dass er seine Firma behalten kann und bestehende Verträge ihre Gültigkeit behalten würden. „Genau das würde ich mir heute schriftlich bestätigen lassen.“
Bei seiner Ernennung zum Dienststellenleiter ad interim habe man ihn aufgefordert, „so weiterzumachen wie bislang“. Er habe keinen neuen Vertrag erhalten. „Ich war kein Beamter, wurde ins kalte Wasser geworfen. Ich habe die Abteilung nach bestem Gewissen geführt.“
Der Beschuldigte war von der Vorinstanz im Februar 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 10’800 Franken (90 Tagessätze zu 120 Franken) verurteilt worden. Die Verhandlung vor Kantonsgericht geht am Nachmittag mit den Plädoyers weiter.