
Regionale Energie-und Wasserversorger wollen per 1. Januar 2023 fusionieren
Deshalb haben die Verwaltungsräte der vier Energie-und Wasserversorger eine Absichtserklärung zum Fusionsprojekt «Regionale Energie AG» unter-schrieben. Dies im Hinblick auf die wachsenden Herausforderungen im Schweizer Energiemarkt mit Dekarbonisierung, Digitalisierung und Liberalisierung, der nur regional lösbaren Herausforderungen in der Wasserversorgung und vor dem Hintergrund der gemeinsamen regionalen Energieplanung.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitenausder ersten Projektphase haben gezeigt, dass eine Fusion der vier Unternehmen die geeignetste Variante für eine zukünftige Zusammenarbeit ist. Die Parteien beabsichti-gen, die Fusion mittels eines gemeinsamen Energieversorgungsunternehmens «Regionale Energie AG» (Ar-beitstitel «REAG») sowie einer Wasserversorgerin «Regionale Wasser AG» (Arbeitstitel «RWAG») umzuset-zen, an welchen alle Eigentümerinnen der vier heutigen Unternehmen beteiligt sind.
Die REAG deckt Strom, Wärme, Telekommunikationslösungen und Dienstleistungen ab, besitzt die für die Leistungserbringung notwendigen Anlagen und übernimmt die Mitarbeitenden. Die RWAG hingegen wird als reine Assetgesellschaft ohne eigenes Personal ausgestaltet. Die Geschäftsführung der RWAG übernimmt die REAG im Mandatsverhältnis. Mit dem Fusionsprojekt soll ein konkurrenzfähiges, regionales Energieversorgungsunternehmen gebildet werden. Die Organisation soll effizient aufgebaut sein, Synergien zugunsten besserer Kostenstrukturen erzielen und damit konkurrenzfähige Preise, Tarife und Konditionen ermöglichen. Das Projekt verfolgt auch das Ziel, die regionale Energie-und Wasserversorgung zu stärken, regionale Wertschöpfung zu erreichen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Attraktivität des neuen Unternehmens als regionaler Arbeitgeber soll erhöht werden.
Das gemeinsame Unternehmen soll wirtschaftlich ausgerichtet sein, die notwendigen Investitionen in eine nachhaltige, regionale Energieversorgung finanzieren und angemessene Dividenden erwirtschaften können. Nach Unterzeichnung der Absichtserklärung startet nun die nächste Projektphase mit dem Ziel einer vertraglichen Einigung bis Anfang 2022. Anschliessend sollen der politische Dialog und die politische Entscheidungsfindung starten. Der Vollzug der Fusion bedarf den einvernehmlichen Abschluss der definitiven Verträge, der rechtskräftigen Zustimmung der Verwaltungsräte sowie der zuständigen Organe (Gemeinde-und Stadträte, Einwohnerrat, Stimmbevölkerung) aller Aktionärsgemeinden.
Das fusionierte Unternehmen soll seine Geschäftstätigkeit am 1. Januar 2023 aufnehmen, mit anschliessender Integrationsphase.