
Revision des kantonalen Strassengesetzes: Einheitliche Beiträge an Kantonsstrassen
Das kantonale Strassengesetz ist in die Jahre gekommen. Vor 50 Jahren wurde es als «Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung» erlassen und regelt in 13 Paragrafen die Motorfahrzeugabgabe und das kantonale Strassenwesen.
Für einen ersten Revisionsschritt hat man das politisch heikle Thema einer ökologisch ausgerichteten Motorfahrzeugsteuer ausgeklammert und konzentriert sich auf den Bereich der Strassenfinanzierung. Zentraler Punkt ist die Neuregelung der Gemeindebeiträge. Nach geltendem Recht leisten die Gemeinden nach Finanzkraft abgestufte Investitionsbeiträge zwischen 20 und 60 Prozent an den Bau jener Kantonsstrassen, die das Wohngebiet queren.
Einheitlicher Beitragssatz von 35 Prozent
Neu soll einheitlich ein Beitragssatz von 35 Prozent gelten und so der in der heutigen Formel enthaltene indirekte Finanzausgleich eliminiert werden. Entsprechend seiner Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den Staatsstrassen wird der Kanton die Beleuchtung der Innerortsstrecken von den Gemeinden übernehmen. Das soll schrittweise jeweils dann erfolgen, wenn ein Strassenabschnitt saniert wird. Mit dem Einsatz von modernen Beleuchtungsanlagen werden – so die Botschaft an den Grossen Rat – der Stromverbrauch und die Lichtverschmutzung reduziert.
Zurück zu den Finanzströmen. Sagt das Parlament zur vorgeschlagenen Revision ja, werden die Gemeinden pro Jahr um 13,8 Millionen Franken entlastet – und zwar bereits auf 2022. Was bedeutet das konkret? Der Zofinger Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger ist Grossrat und Finanzvorstand seiner Gemeinde. Er sagt: «Die Annahme des revidierten Strassengesetzes würde sich für Zofingen sehr positiv auswirken: Wir könnten im Bereich der Investitionen für die Strasseninfrastruktur in den nächsten zehn Jahren zwischen fünf und acht Millionen Franken sparen – je nach Realisierungsgrad.» Ein konkretes Beispiel ist die Strassenkreuzung Riedtal. Diese soll zu einem Kreisel umgebaut werden. Die Kosten für die Stadt betragen laut gegenwärtigem Projektstand rund 1,1 Millionen Franken. Würde der Beitragssatz der Stadt im Kostenteiler mit dem Kanton von 55 auf 35 Prozent reduziert, ginge es um 700 000 Franken. Zudem strebt die Stadt an, dass der Umbau des Knotens zusätzlich durch Agglomerationsgelder mitfinanziert wird. (bkr)