
Rothrister Gemeinderat spricht sich gegen geplante Tempo-30-Zone aus
Am Winterhaldenweg, Mätteliweg, Lässerweg, Lindenweg, Schulweg, Roggenweg, Weissensteinweg, Chaletweg und der Breitenstrasse bleibt es bei Tempo 50. Dass der Gemeinderat Rothrist ob der Flut an Einsprachen (10) sowie der Petition mit 840 Unterschriften gegen die geplante Tempo-30-Zone zurückkrebst, relativiert der zuständige Ressortverantwortliche Hans Rudolf Sägesser: «Die Einsprachen und die Petition haben einiges in Bewegung gebracht. Sie haben dazu geführt, dass die Begehren und die Faktenlage nochmals genau durchleuchtet und beurteilt wurden.» Dass der vorherige Gemeinderat für eine Tempo-30-Zone war, und diese auch vom kantonalen Baudepartement grünes Licht erhielt, sieht Sägesser nicht als Widerspruch: «Es ist die Aufgabe und Pflicht des Gemeinderates, Begehren und Bedenken der Einwohner ernst zu nehmen und die Verhältnismässigkeit zu wahren.»
Zur Erinnerung: Eine stattliche Anzahl Anwohner und Einwohner gelangte mit Unterschriftensammlungen und Petitionen für eine Tempo-30-Zone an den Gemeinderat. So wurde im letzten Jahr für das Gebiet zwischen Breitenstrasse und Geisshubelweg sowie auch Fleckenhausen je ein verkehrstechnisches Gutachten vom Aarauer Ingenieurbüro Balmer und Partner AG erstellt. Neben einer Gesamtbeurteilung gehörten Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen dazu. Die Analyse zeigte ein «erhöhtes Schutzbedürfnis» vor allem am Winterhaldenweg und der Breitenstrasse auf, an der sich mehrere Schulanlagen befinden.
Grünes Licht für Tempo 30 in beiden Gebieten gab es auch vom kantonalen Baudepartement, welches die Gutachten eingehend überprüft hat. Als Massnahme waren, wie in Rothrist bereits angewandt, Portale bei allen Ein- und Ausgängen zur Tempo-30-Zone vorgesehen. Zusätzlich sollte eine Bodenmarkierung die Aufmerksamkeit erhöhen. Beide Gesuche lagen bis zum 5. Februar auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und stiessen auf Ablehnung.
Bedenken der Feuerwehr
Die Einsprecher und Petitionäre gegen die Drosselung auf Tempo 30 argumentierten, dass die betroffenen Strassen gut ausgebaut seien und zum Teil über ein Trottoir verfügten. Die bestehenden Fussgängerstreifen würden zur Sicherheit beitragen. Die geringe Anzahl Unfälle in den letzten Jahren würde keine Sicherheitsproblematik beweisen. Ausserdem könnten sich auch in Tempo-30-Zonen Unfälle ereignen. Die Kosten für die Einführung und Nachkontrolle ständen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das Gutachten zeige nicht auf, wie sich die Lärm- und Abgasemissionen bei einem Stopp- und Go-Betrieb auswirken würden. Bedenken äusserte auch die Rothrister Feuerwehr. Sie befürchtet, dass bei einem Alarm wertvolle Zeit verloren geht, wenn Feuerwehrangehörige durch Tempo-30-Zonen ins Magazin oder zu First-Responder-Einsätzen ausrücken müssen.
«Mit allen Pro- und Kontra-Punkten hat sich die Verkehrskommission eingehend befasst und beantragt auf eine Temporeduktion zu verzichten», sagt Sägesser und erklärt: «Nach Meinung des Gemeinderates ist sie nicht erforderlich und daher auch nicht verhältnismässig.» Sägesser beruft sich auf zusätzliche Messungen, die mit der Geschwindigkeitsanzeige Viasis auf der Breitenstrasse gemacht wurden. «Diese haben aufgezeigt, dass Tempo 50 weitgehend eingehalten wird und die Rothristerinnen und Rothrister verantwortungsbewusste Autofahrer sind.» Zudem sei der Schutz der Fussgänger an der Breitenstrasse und am Winterhaldenweg mit den vorhandenen Trottoirs und Fussgängerstreifen angemessen. Bei den übrigen Strassen handle es sich um Quartierstrassen, auf denen kein besonderes Schutzbedürfnis erkennbar sei. Entlang des Mätteliwegs und des Lindenwegs sei ein Trottoir vorhanden.
Dennoch sind auf Anraten der Verkehrskommission zweckmässige Massnahmen geplant. So soll bei der Verzweigung Galliweg/Winterhaldenweg ein sogenanntes Aargauer Trottoir markiert werden. Zudem soll das Eingangsportal der bestehenden Zonensignalisation bei der Verzweigung Breitenstrasse/Geisshubelweg nach Westen bis auf Höhe des Bezirksschulhauses versetzt werden. Weiter soll auf der Fahrbahn das Signal «Achtung Kinder – Schule» markiert werden. Rechtskräftig ist der neue Entscheid des Gemeinderates noch nicht. Es gilt die dreissigtägige Frist abzuwarten. Als Beschwerdeinstanz gilt in diesem Fall der Regierungsrat.
Ob Tempo 30 im Gebiet Fleckenhausen mit der Rubern- und Sägetstrasse eingeführt wird, lässt Sägesser offen. «Auch hier gab es Einsprachen und die Sachlage muss überprüft werden.» Klar sei, dass Rothrist bald über eine eigene Viasis-Geschwindigkeitsanzeige verfüge. «Damit kann an neuralgischen Punkten den Lenkern sympathisch der Spiegel vorgehalten werden.»