
Schluss mit Monopoly – Kaminfeger und der freie Wettbewerb
Der Kantonsrat hat sich am Montag deutlich für die Aufhebung des Kaminfegermonopols ausgesprochen (wir berichteten). Ab Juli 2019 soll ein sogenanntes Bewilligungsmodell gelten – besser gesagt: der freie Markt. Der Verband Luzerner Kaminfegermeister stellt sich hinter den Entscheid und hat sich bei der Überarbeitung des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) eingebracht. Präsident Philipp Marbacher freut sich sogar über die Liberalisierung. Was bei anderen Handwerkern schon lange gelte, zähle nun auch für Kaminfeger. «Wir werden weiterhin unsere Kunden betreuen und melden uns periodisch bei ihnen», sagt Marbacher, der selbst ein Kaminfeger-Unternehmen in Nebikon führt. Bisher hatte er eine Monopol-Stellung in Egolzwil, Nebikon, Schötz, Wauwil, Triengen und Knutwil. Die Kamine müssten ja nach wie vor gereinigt werden, nur trage nun der Eigentümer das Risiko, wenn er sich nicht an die Fristen halte. Es werde vielleicht den einen oder anderen Kunden geben, den er verliere. «Aber ich habe keine Angst, dass uns die Arbeit ausgeht.»
Weniger optimistisch sieht das Kaminfegermeister Franz Purtschert aus Pfaffnau, der in den Gemeinden Dagmersellen, Pfaffnau, Reiden, Roggliswil und Wikon mit dem Kamindienst betraut ist. Seiner Ansicht nach verschlechtert sich mit der Aufhebung des Monopols die Situation für den Kunden: «Die Gefahr besteht, dass Feuerungs- und Abgasanlagen zu wenig gereinigt und kontrolliert werden. Damit nehmen Schäden an Anlagen und Emissionen von Schadstoffen zu.» Zudem verschlechtere sich dadurch der Wirkungsgrad von Feuerungsanlagen. Solche müssen bisher regelmässig gewartet werden. Mit der Auflösung des Monopols liegt die Verantwortung bei den Eigentümern; sie entscheiden, wie oft sie ihre Feuerungs- und Abgasanlagen durch zugelassene Kaminfegermeister kontrollieren und reinigen lassen. Sie haften nun aber auch, wenn sie die Reinigungsfristen nicht einhalten. Zudem kann die Gebäudeversicherung Stichproben durchführen, die Eigentümer müssen Kontrollen und Reinigungen belegen können. Details regelt der Regierungsrat in der Verordnung zum neuen Gesetz über den Feuerschutz. Dieses muss aber zuerst noch durch eine zweite Lesung des Kantonsrats, die voraussichtlich in der Session im September stattfinden wird.
Neu: Marketing und Offerten
Der verminderte Brand- und Umweltschutz waren 2014 neben der erwarteten Preiserhöhungen noch Argumente, die den Regierungsrat bewogen, die Aufhebung des Monopols abzulehnen. Vier Jahre später hat der Regierungsrat die Abschaffung nun selber angestossen. Für ihn überwiegen nun die Vorteile, zumal die Bedeutung der Kaminfegerin und des Kaminfegers für die Sicherheit nicht mehr gleich hoch sei, da der Anteil der Feuerungsanlagen zurückgegangen sei, heisst es in der Botschaft. Und: «Geringfügige Abstriche sind beim Bewilligungsmodell bezüglich der Einhaltung der Brandsicherheit hinzunehmen.»
Die Abschaffung des Kaminfegermonopols geht mit einer Auflösung der 18 Kaminfegerkreise einher. Ein Krienser Hausbesitzer kann fortan Philipp Marbacher oder Franz Purtschert zu sich bestellen. Bisher mussten Hauseigentümer bei der Gebäudeversicherung einen Antrag stellen, um den Kaminfeger zu wechseln. Dass das der Fall sein wird, glaubt Marbacher aber nicht. «Der Kunde muss ja den Weg bezahlen.» Franz Purtschert befürchtet dadurch einen bürokratischen Mehraufwand, beispielsweise durch Offerten und Marketing. «Das bedeutet mehr Arbeit, die nicht bezahlt wird.» Vor allem für seine Frau Ruth Purtschert, die das Büro erledigt. Der Preis wird nun nicht mehr staatlich vorgeschrieben. Der kantonale Kaminfegertarif belief sich auf einen Stundenansatz exkl. MWSt. von 79.80 Franken für Meister und Gesellen, 30 Franken für Lernende. Diese Preise würden tendenziell steigen, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft, «insbesondere in ländlichen Gebieten mit längeren Anfahrtswegen».
An der Rohbaukontrolle als dem wichtigsten Element der Feuerschau sollen gemäss Botschaft künftig die Gemeinden zuständig sein. Wobei sie die Aufgabe an einen Kaminfegermeister oder andere Brandschutzpersonen delegieren können. Hotels, Heime, Ausgehlokale und Einkaufcenter sollen periodisch durch die Gebäudeversicherung kontrolliert werden.