Sechs Jahre und vier Monate für «Carlos», aber keine Verwahrung

Das Zürcher Obergericht hat das Strafmass gegen Brian K. auf sechs Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe erhöht. Er sei unter anderem der versuchten schweren Körperverletzung, der mehrfachen Körperverletzung, Beschimpfung, und Sachbeschädigung schuldig. Die in Sicherheitshaft bereits abgesessenen 1337 Tage werden angerechnet. Verwahrt wird Brian K. entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht.

Der nun 25-jährige Brian K., der schon als Kind wegen Gewalttaten in die Fänge der Justiz kam und als Jugendlicher unter dem Namen «Carlos» medial bekannt wurde, sitzt seit knapp drei Jahren in Sicherheitshaft im Gefängnis Pöschwies. Er ist isoliert von den Mitinsassen, darf aber Besuch empfangen.

Weil er im Gefängnis mehrfach Personal gewaltsam attackiert und randaliert hatte, verurteilte ihn das Bezirksgericht Dielsdorf 2019 zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer sogenannten kleinen Verwahrung. Der Fall wurde weitergezogen und Ende Mai vor dem Zürcher Obergericht verhandelt. Der Staatsanwalt forderte eine Verlängerung der Freiheitsstrafe auf siebeneinhalb Jahre und eine ordentliche Verwahrung, wie schon vor Bezirksgericht. Die Anwälte von Brian K. hatten hingegen auf Freispruch plädiert. Sie kritisierten das Haftregime für Brian K. als Folter.

Das Gericht übernahm die Folter-Argumentation nicht. Hingegen sei das Strafmass der Vorinstanz punkto versuchte schwere Körperverletzung zu mild gewesen. Auf eine therapeutische Massnahme für Brian K. verzichtet das Gericht. Zumal kein Zweifel daran bestehe, dass er keine Therapie antreten wolle.

Die vom Staatsanwalt geforderte Verwahrung lehnte das Gericht ab. Oberrichter Christian Prinz erklärte:

«Er ist kein Mörder, kein Vergewaltiger, kein Brandstifter. Er ist vor allem ein Schläger.»

Alle ihm nun angelasteten Taten seien innerhalb der Gefängnismauern geschehen. Eine Verwahrung des heute 25-Jährigen wäre nicht verhältnismässig, erklärte der Oberrichter. Die Sicherheitshaft sei bis zum Strafantritt fortzusetzen. Also bis das Urteil rechtskräftig wird.

«Brian K. befindet sich in einer unaufhaltbaren Abwärtsspirale. Er braucht dringend Hilfe, auch wenn er sie nicht annehmen kann», erklärte Prinz. «Er braucht Menschen, die ihm heraushelfen aus der Sackgasse, in der er sich befindet.» Ansonsten verwahre Brian K. sich selbst.

Anwälte prüfen Weiterzug ans Bundesgericht

Seine drei Anwälte wollen nun einen Weiterzug ans Bundesgericht «ernsthaft prüfen», wie einer von ihnen, Philip Stolkin, auf Anfrage sagte. Zwar sei das Urteil aufgrund des Verzichts auf Verwahrung ein Schritt in die richtige Richtung. Doch den Foltervorwurf habe das Obergericht zu wenig geprüft. Auch die Tatsache, dass Brian K. bis zur Rechtskraft des Urteils in Sicherheitshaft bleibe, sei inakzeptabel, wie Rechtsanwalt Thomas Häusermann sagte.

Staatsanwalt Ulrich Krättli zeigte sich zufrieden damit, dass das Obergericht das Strafmass erhöht hat. Den Verzicht auf Verwahrung für einen 25-Jährigen könne er nachvollziehen, der Richter habe dies gut begründet. Dennoch prüft auch Krättli einen Weiterzug des Falls.

Brian K. selbst erschien nicht vor Obergericht. Er hatte sich aufgrund seines schlechten Zustands dispensieren lassen.

Auch die Uno hat sich eingeschaltet

Der Fall «Carlos» beschäftigt auch die Uno: Nils Melzer, Uno-Sonderberichterstatter über Folter, hat beim Bund wegen der Haftbedingungen von Brian K. interveniert. «Die Uno-Standards für die Haft weltweit besagen, dass Isolationshaft nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen darf und in keinem Fall länger als 15 Tage», sagte der Uno-Vertreter kürzlich gegenüber Radio SRF. «Im Fall von Brian sind wir mit fast drei Jahren weit über dem akzeptablen Mass.»

Melzer hat sich daher am 9. Juni schriftlich an das Eidgenössische Departement des Äusseren gewandt. Dieses kündigte an, innert 60 Tagen Stellung zu nehmen. Das Zürcher Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung kritisierte Melzers Vorgehen als Vorverurteilung. Zudem seien seine Vorwürfe teils falsch. Dennoch habe das Amt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter gebeten, die Situation im Gefängnis Pöschwies zu untersuchen. Ein Kommissionsbesuch bei Brian K. finde Anfang Juli statt.