
Seit Weihnachten reisten 6300 Personen aus Grossbritannien in die Schweiz ein – aber: systematische Tests gibt es nicht
Am Sonntagabend 20. Dezember 2020 zog das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Reissleine: Per Mitternacht wurde der Flugverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika eingestellt. Die Schweiz folgte damit Entschlüssen von Nachbarstaaten, welche den Flugverkehr mit den zwei Staaten ebenfalls untersagt hatten. Grund dafür: Die in beiden Ländern grassierenden Mutationen des Coronavirus.
Beide neuen Varianten sind deutlich ansteckender als die davor bekannten Virusausprägungen. Insbesondere im Vereinigten Königreich verbreitete sich die als «B.1.1.7.» bezeichnete Sars-Cov-2-Mutation in alarmierendem Tempo. Die Einstellung des Flugverkehrs mit dem Kontinent sollte verhindern, dass Reisende die Mutation mitbringen, weitergeben und so die vielerorts angespannte epidemiologische Lage noch zusätzlich verschlimmern.
130 Linienflüge aus Grossbritannien
Doch bereits am 23. Dezember wurde der Flugverkehr wieder ermöglicht. Im Auftrag des Bundesrates erliess das Bundesamt für Zivilluftfahrt eine «Ausnahmeregelung für den Flugverkehr zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Südafrika. Die Einreise in die Schweiz ist nur noch Schweizer Bürgern oder Personen mit einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz erlaubt.
Die BAG-Kampagne zum Coronavirus am Flughafen Genf.
© Salvatore Di Nolfi / KEYSTONE
Zwei Wochen später liegen «CH Media» nun erstmals Zahlen über das Ausmass des Flugverkehrs unter dieser «Ausnahmeregelung» vor. Vom Vereinigten Königreich reisten zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 5. Januar 2021 rund 6300 Personen per Flugzeug in die Schweiz. 6200 davon taten dies auf insgesamt 130 Linienflügen, durchgeführt von den Fluggesellschaften Swiss, Edelweiss, EasyJet und British Airways. Knapp über 100 Passagiere reisten auf insgesamt 78 bewilligten Privat- und Geschäftsflügen ein.
37 Mutationen in der Schweiz nachgewiesen
Aus Südafrika landeten im gleichen Zeitraum sieben Swiss- und ein Edelweiss-Flug mit 1050 Passagieren in der Schweiz. Die Zahlen basieren auf Angaben, welche die Fluggesellschaften im Antrag für eine Ausnahmebewilligung machen und kann von der Anzahl Fluggäste an Bord abweichen.
Bis gestern Mittwoch sind in der Schweiz laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) 34 Fälle des mutierten Coronavirus’ aus dem Vereinigten Königreich und drei Fälle der Südafrika-Mutation nachgewiesen worden, elf mehr als am Vortag. Wie viele dieser Fälle auf seit Einführung der Ausnahmeregeln per Flugzeug eingereiste Personen zurückgehen, ist unbekannt.
BAG hat noch keine Strategie für systematische Tests
Denn für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika gilt zwar eine zehntägige Quarantänepflicht ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft, aber keine Testpflicht. Daran wird sich zunächst auch nichts ändern. Auf Anfrage von «CH Media» schreibt das Bundesamt für Gesundheit, die Kantone seien für die Durchführung von Tests zuständig. Die Quarantäne sei das Mittel der Wahl, um eine Ausbreitung zu verhindern. Das BAG schreibt: Es gibt noch keine BAG-Strategie, um aus beiden Ländern ankommende Personen systematisch zu testen.
Ansteckungen ohne Zusammenhang mit Grossbritannien-Aufenthalten
Virologe Didier Trono von der ETH Lausanne und Mitglied der wissenschaftlichen Corona-Taskforce des Bundes fordert die Prüfung einer systematische Testung nach fünf oder sechs Tagen in der Quarantäne. Er sagt:
Doch das allein reiche nicht aus. Die Ausbreitung des Coronavirus müsse insgesamt gebremst werden. Denn es seien zwar erst wenige Fälle der neuen Mutation nachgewiesen worden. Aber sie breite sich aus, sagt Trono:
Um die Ausbreitung zu verlangsamen, versuchen die Kantone bei nachgewiesenen Fällen der Mutation mit aufwendigem Contact-Tracing nicht nur die engen Kontakte der infizierten Person, sondern auch deren Kontakte zu kontaktieren und systematisch zu testen. Das BAG lässt derweil durch die ETH Zürich wöchentlich 500 Stichproben analysieren, um die Ausbreitung der neuen Virusvarianten zu überwachen.