
Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung: Kanton Aargau erhält 18,6 Millionen Franken zurück
2019 wurden beim Aargauer Steueramt 777 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erstattet. Laut einer Medienmitteilung des Kantons liegt die Zahl über dem bisherigen Rekord von 2018 (1182), aber immer noch über dem Durchschnitt der vorhergehenden 10 Jahre (521). Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie auch zahlreiche ausländische Liegenschaften.
Das Vermögen, das 2019 zur Nachbesteuerung gemeldet wurde, hat einen Gesamtwert von 248 Millionen Franken, letztes Jahr waren es rund 287 Millionen. Dank den Nachmeldungen nehmen Kanton und Gemeinden rund 18,6 Millionen Franken zusätzlich ein, der Bund 4,7 Millionen Franken.
Die grösste Selbstanzeige des vergangenen Jahres betraf ein Vermögen in der Höhe von 11 Millionen Franken, das bisher noch nicht besteuert wurde. Die Nachsteuern daraus waren mehr als eine Million. Grösstenteils sind aber kleinere Vermögenswerte betroffen.
Dass es 2019 weniger Selbstanzeigen gab, als im Rekordjahr 2018 hat vor allem einen Grund: Bankkonti und Wertschriftendepots in 38 ausländischen Staaten (vor allem EU-Staaten, Kanada und Australien), die nicht zur Besteuerung angemeldet waren, konnten im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches (AIA) nur bis September 2018 straffrei nachgemeldet werden.
2020 dürften die Selbstanzeigen laut Mitteilung des Steueramtes weiterhin abnehmen, denn der AIA wurde auf 33 weitere Staaten (u.a. Liechtenstein, China und Russland) ausgeweitet, wodurch nicht gemeldete Konti und Wertschriftendepots aus diesen Ländern ebenfalls nicht mehr straffrei nachgemeldet werden können. (gia)