
Sind die aggressiven Werbeanrufe doch kein Telefon-Terror?
Während die Staatsanwältin ihr Plädoyer hielt, schauten drei der vier Beschuldigten starr nach vorne. Nur der vierte fixierte die Frau. Sein Blick versprach nicht gerade ewige Freundschaft. In seinem Schlusswort sagte er: «Diese Vorwürfe beleidigen mich als Unternehmer.»
Vorgeworfen wird den Männern unlauterer Wettbewerb. Sie sollen ein Callcenter im Kosovo beauftragt haben, aggressiv Werbung für ihre Firma zu machen, die, ironischerweise, selbst Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen versprach. Die Call-Center-Agenten sollen die Kunden zu Vertragsabschlüssen gedrängt haben, Rechnungen auch dann verschickt haben, wenn keine Verträge abgeschlossen worden waren, Nummern mit einem Stern im Telefonbuch angerufen haben und sich zum Teil sogar als Marktforscher oder Leute im Auftrag des Schweizerischen Datenschutzes ausgegeben haben. Und dies alles im Auftrag der Geminis Marketing GmbH.
Die Beschuldigten wehrten sich vor Obergericht gegen die Vorwürfe. Das Bezirksgericht Zofingen hatte sie im September 2019 bereits wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verurteilt. Die Strafen reichten von Bussen bis hin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe für einen der vier.
Skripte, die auf dem PC eines des Beschuldigten gefunden wurden, und die sich inhaltlich mit den zahlreichen Beschwerden decken, sollen die Schuld der Angeklagten belegen. Mehrere hundert Beschwerden gingen insgesamt beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein. Auch heute noch sollen regelmässig Beschwerden eintreffen – die Firma ist noch aktiv. «Kassensturz» berichtete darüber. Und es war das Seco, das schliesslich Strafanzeige einreichte.
«Haben keine verbotenen Nummern angerufen»
Alles blanker Unsinn, betonten die Beschuldigten gestern vor dem Obergericht. Nummern mit einem Stern im Telefonbuch anzurufen sei schon aus wirtschaftlicher Sicht sinnlos – denn diese Menschen würden sowieso nichts kaufen. Ausserdem hätten sie für mehrere zehntausend Franken legale Nummern eingekauft. «Wieso würden wir so viel Geld ausgeben, um dann doch verbotene Nummern anzurufen?» Dass es dennoch zu so vielen Beschwerden kam, erklärte einer der Beschuldigten so: Sie hätten Gewinnspiel-Nummern eingekauft. Wer irgendwo online bei einem Gewinnspiel mitmacht, gibt seine Daten an und akzeptiert die AGB. Was nun aber viele nicht wissen würden, weil niemand die AGB liest: Wer dort mitmacht, stimmt je nach Anbieter zu, dass seine Daten für Werbezwecke weiterverkauft werden dürfen. Damit wird der Stern im Telefonbuch nichtig.
Dieser Umstand habe – zusammen mit einer angeblichen «Hetzjagd» der Medien gegen die Firma – dazu geführt, dass sich so viele Menschen beim Seco beschwert hätten. So viele seien es dann auch nicht gewesen: Bei fast 1,5 Millionen getätigten Anrufen seien 400 Beschwerden vernachlässigbar. Auch die Vorwürfe, dass sich die Anrufer als Marktforscher ausgegeben und Kunden aggressiv zu Verträgen gedrängt haben sollen, wiesen die Beschuldigten zurück. Als Beweis legten sie den Richtern mehrere Tonaufnahmen von Verkaufsgesprächen vor.
Haben einige der Beschwerdeführer gelogen?
Ein Beispiel: Eine Frau beschwerte sich beim Seco, sie habe am Telefon nichts gekauft, dann aber trotzdem eine Rechnung erhalten. Auf der Aufnahme soll dann aber zu hören sein, wie sie es doch tat, und wie die Call-Center-Agentin die Frau sogar explizit darauf aufmerksam gemacht haben soll, dass sie hiermit einen Vertrag abschliessen würde. «Wir alle haben schon etwas gekauft, das wir später dann doch nicht wollten», sagte einer der Verteidiger. Das sei aber nicht die Schuld der Verkäufer. Die Meinungen seien in diesem Fall von Anfang an gemacht gewesen, monierten die Verteidiger. Die unbeholfenen Kunden, die man vor den bösen Unternehmern schützen müsse. Sämtliche Fakten, die das Gegenteil belegen würden, seien schlichtweg ignoriert worden.
Das Obergericht fällte keinen Entscheid. Die Richter werden sich die Tonaufnahmen anhören und dann das weitere Vorgehen bekannt geben.