
Sozialhilfekosten: Rückerstattungen sinken weiter

Obwohl Sozialhilfeleistungen grundsätzlich rückerstattungspflichtig sind, wurden im Jahr 2017 rund fünf Prozent weniger zurückgezahlt als zehn Jahre zuvor, heisst es in einer am Montag publizierten Medienmitteilung des Kantons Luzern. Diese bezieht sich auf die neusten Zahlen des kantonalen Statistikamts Lustat, das die wichtigsten aktuellen Kennzahlen im Bereich Sozialhilfe publizierte. Die Rückerstattungen sanken in den zehn Jahren von 51,7 Millionen auf 49,1 Millionen Franken. Haben die Bezüger 2008 den Luzerner Gemeinden noch 50 Rappen rückerstattet, waren es 2017 noch 37 Rappen. Entgegen ihrer ursprünglichen Funktion sorge die Sozialhilfe bei ausgewählten Bevölkerungsgruppen wie Alleinerziehenden oder Ausgesteuerten immer häufiger für eine längerfristige Existenzsicherung, heisst es in der Mitteilung.
Der Anstieg auf der Aufwandseite ist indessen noch grösser: So stiegen die Ausgaben in den letzten zehn Jahren von 104,5 auf 133,1 Millionen Franken. Netto bedeutet das: Die Ausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe kletterten von 52,8 Millionen Franken im Jahr 2008 auf 84 Millionen im Jahr 2017. In Prozent ausgedrückt: Die Sozialhilfequote lag 2017 bei 2,55 Prozent. Damit hat sie das erste Mal wieder das Niveau von 2006 erreicht. Zum Vergleich: 2012 lag die Quote auf 2,05 Prozent. Die höchsten Quoten teilen sich Kriens und Emmen mit 4,5 Prozent, die kleinste hat Schenkon mit 0,2 Prozent. Die meisten Gemeinden aus dem Einzugsgebiet dieser Zeitung liegen unterhalb des kantonalen Durchschnitts. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Wikon. Überraschend ist das nicht, erreichte die Gemeinde bereits 2012 die 2-Prozent-Marke (siehe Box) und war in den letzten Jahren Spitzenreiter der Region. Dies ist unter anderem auf den günstigen Wohnraum in der Gemeinde zurückzuführen.
40 Prozent für Wohnkosten
Trotz des kantonalen Anstiegs der Sozialhilfe will der Kanton vorerst nicht einschreiten, wie es in der Mitteilung heisst. Der Kanton habe bereits mit der letzten Gesetzesrevision 2016 die Kürzung des Grundbedarfs bei alleinlebenden jungen Erwachsenen auf 789 Franken vorgenommen. Allfälligen weiteren Kürzungen des generellen Grundbedarfs sehe Regierungsrat Guido Graf aber kritisch entgegen. «Eine generelle Senkung des Grundbedarfs, die in einigen Kantonen diskutiert wird, wäre mit negativen Folgen verbunden», wird der Sozialdirektor in der Mitteilung zitiert.
Rund 40 Prozent der Unterstützungsleistungen machen heute die Wohnkosten aus, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Belastung der unterstützten Haushalte durch Wohnkosten variiere regional aber beträchtlich. In der Regel verfügten die kommunalen Sozialdienste über Mietzinsrichtlinien, die sich am ortsüblichen Mietzinsniveau orientierten. Tendenziell sei die Belastung durch Wohnkosten in Zentrums- und Agglomerationsgemeinden höher als in übrigen Gebieten. So gingen 2017 bei unterstützten Haushalten in der Stadt Luzern im Schnitt 47 Prozent des Unterstützungsbudgets an die Wohnkosten, während es im Entlebuch 37 Prozent waren. Im Unteren Wiggertal liegt der Wert bei 42 Prozent.