
Steuerreformen ja – aber nicht auf dem Buckel der Gemeinden
Unsere Gemeinden beziehen ihre Steuern von ihren Einwohnerinnen und Einwohnern – sind aber auch an den vom Kanton erhobenen Unternehmenssteuern beteiligt. Wie sich die Coronakrise auf die Steuereinnahmen der nahen Zukunft auswirken wird, ist eine Frage, die sich derzeit nicht seriös beantworten lässt.
Auf der Einnahmenebene des Kantons Aargau und dessen Gemeinden kommen – falls der Grosse Rat und eventuell das Volk über ein Referendum Ja sagen – zusätzliche Einbussen aus einer geplanten Senkung der Unternehmenssteuern sowie durch höhere Abzüge für Krankenkassenprämien hinzu. Die Unternehmenssteuern möchte der Regierungsrat in drei Etappen bis 2022 von heute 18,6 auf 15,1 Prozent senken – was approximativ für den Kanton zu einer Einnahmeneinbusse führt, die sich pro Etappe um 30 Millionen Franken erhöht. Für die Gemeinden insgesamt geht es je Etappe um einen Betrag von 14 Millionen – nach 2022 ergeben sich 44 Millionen Franken pro Jahr. Ist das verkraftbar?
Hans-Ruedi Hottiger hat als Zofinger Stadtammann und Grossrat sowie als Vizepräsident der Gemeindeammännervereinigung den Überblick. Er sagt: «Für die Stabilität des Wirtschaftsstandorts ist diese Steuersenkung unumgänglich.» Sei man steuerlich unattraktiv – Luzern zum Beispiel hat einen Steuersatz von 15,9 Prozent –, fehlen nicht nur Zuzüge von Unternehmen, es drohen auch Abwanderungen.
Zur Abfederung der Auswirkung einer Steuersenkung auf die Gemeindebudgets schlägt der Regierungsrat vor, befristet einen sogenannten «Steuerfussabtausch» vorzunehmen. Dieser soll von 2022 bis 2024 zwei Drittel der Steuerausfälle in den Gemeinden kompensieren.
Das genügt Hottiger so nicht. «Seit 2018 wurden die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden nie mehr auf Verschiebungen hin analysiert.» Seit einer der letzten Entflechtungen kommt der Kanton zu 100 Prozent für den öffentlichen Verkehr auf, die Gemeinden zu 100 Prozent für die Sozialausgaben. «Die Pandemie hat hier zu grossen Verschiebungen geführt, die quantifiziert werden müssen.»
Apropos Sozialausgleich: Hier will der Regierungsrat die Abzüge für Krankenkassenprämien – sie sind seit 2001 nie mehr angepasst worden – erhöhen, was für die Gemeinden ein Steuerminus von 42 Millionen Franken bringt. Neu sollen folgende Abzüge gelten: 6000 Franken für Verheiratete und 3000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen – aktuell sind es 4000 respektive 2000 Franken. Hottiger bezeichnet diesen Schritt als dringend nötig – will aber auch hier eine Gesamtbetrachtung der Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden.