
Strafe für Quäl-Bauer ist hart, aber angemessen
Nun steht es fest: Der Boninger Bauer, der zwischen 2015 und 2016 sage und schreibe 17 der 26 Kühe und Rinder qualvoll verenden liess, muss ein halbes Jahr hinter Gitter. Mit dieser Gefängnisstrafe setzt die Justiz ein deutliches Zeichen gegen Tierquälerei. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten nämlich die Vermutungen bestätigt. Der Bauer hat den Kühen und Rindern zu wenig oder schlechtes Futter gegeben. Als die Tiere krank wurden, zog er keinen Tierarzt bei und liess sie elendiglich zugrunde gehen. Einige Tiere fand man bereits verwest und vertrocknet vor. Und im Magen eines Tieres, das man einschläfern musste, befanden sich 13 kg Siloballenfolie.
Selbst unter Annahme, dass der Bauer überfordert war und den Futterkreislauf nicht mehr im Griff hatte, gibt es für den Landwirt hinsichtlich der sträflichen Vernachlässigung der Sorgepflicht gegenüber seinen Tieren keine Entschuldigung. Dass der Bauer im abgekürzten Verfahren abgeurteilt wurde, ist ein Hinweis dafür, dass er einsichtig ist und seine Tat bereut. Dieses Verfahren setzt nämlich voraus, dass der Angeklagte geständig war und das von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenes Strafmass akzeptierte.
Das Urteil von Boningen ist hart, aber angemessen. Das sagt auch die Verteidigerin des Verurteilten. Das Urteil muss Signalwirkung haben und wegweisend sein. Die 17 Kühe und Rinder in Boningen sollen nicht umsonst gestorben sein. In einer Zeit, in der sich Meldungen über Tiermisshandlungen häufen, braucht es Härte und Sensibilität. Härte gegen Tierquäler und Sensibilität gegenüber Tierhaltern, die wegen Überforderung in Not geraten können. Bei Letzterem sind vor allem die Kontrollinstanzen gefordert.