
Strafprozessordnung: Niederlage für den Justizdirektor
Das Parlament will, dass die Regierung nochmals über die Bücher geht. Mit 82 zu 48 Stimmen hat der Grosse Rat den Bericht und Entwurf zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung an den Regierungsrat zurückgewiesen. Der Grosse Rat will das Einführungsgesetz erst anpassen, wenn die revidierte Bundesgesetzgebung in Kraft ist. Gleichzeitig soll das jetzige System aus sechs regionalen Staatsanwaltschaften und einer Oberstaatsanwaltschaft überprüft werden. Damit folgte der Grosse Rat einem Antrag der FDP und CVP. Die vorberatende Kommission hatte den Antrag gestellt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
In der Debatte äusserte die CVP grundlegende Bedenken gegenüber der Revision. Marianne Binder sagte, es ergebe keinen Sinn, das kantonale Gesetz zu revidieren, wenn die Revision des nationalen Gesetzes bereits aufgegleist sei. «Wir halten das für eine unnötige und teure Übung», so Binder. Auch die SVP wollte nichts von der Vorlage wissen. Sie führe zu Mehrkosten. Auf Bundesebene werde es noch mehrere Änderungen geben. «Wir erwarten, dass das bestehende System auf Herz und Nieren geprüft wird», sagte Desirée Stutz (SVP).
Für Eintreten sprach sich hingegen die SP aus. Das System der regionalen Staatsanwaltschaften müsse weiter entwickelt werden, sagte Claudia Rohrer. Die heutige Struktur sei weder zeitgemäss noch kostengünstig. «Das Warten auf eidgenössische Änderungen bringt gar nichts», so Rohrer. «Bei einem Nichteintreten sind über Jahre keine Änderungen möglich.»
Die Grünen bezeichneten das Nichteintreten gar als «Sündenfall». Es sei an der Kommission und dann am Grossen Rat, das Gesetz so zu gestalten, dass es passe, sagte Gertrud Häseli. Auch die EVP/BDP-Fraktion war für die Beratung der Vorlage. «Wir wissen alle, wie lange es geht, wenn wir eine Revision auf Bundesebene abwarten», sagte Maya Bally (BDP).
Regierung will Anpassungen
Justizdirektor Urs Hofmann (SP) sagte, die neue Schweizerische Strafprozessordnung sei 2011 in Kraft getreten. Im Aargau habe das System umgestellt werden müssen. Der Kanton habe sich auf sechs regionale Staatsanwaltschaften geeinigt. Diese verfügten über 140 Vollzeitstellen. Es habe sich allerdings gezeigt, dass die unterschiedlichen Grössen der Staatsanwaltschaften nicht ideal seien. Die Flexibilität für einen Ausgleich der Arbeitslasten sei gering.
Daher solle die Struktur überarbeitet werden. Der Regierungsrat wollte unter anderem die Grundlage schaffen, um die bisherige Organisation mit sechs Staatsanwaltschaften optimieren zu können. Er sah vor, dass der Grosse Rat die Anzahl der allgemeinen Staatsanwaltschaften und deren örtliche Zuständigkeit festlegen kann. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Parlament neben der bestehenden kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte weitere spezialisierte Staatsanwaltschaften, etwa für Massendelikte, bilden kann.