
Streit um Restaurant-Terrassen in den Skigebieten: Das BAG erhöht den Druck auf die Kantone
Sonne satt, dazu in verschiedenen Kantonen Sportferien: Es sind gerade gute Tage für die Schweizer Skigebiete. Doch jetzt sorgt in verschiedenen Wintersport-Kantonen ein Brief aus Bern für Unruhe. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat ihn am Montag verschickt, unterschrieben ist er von der Direktorin, Anne Lévy. Er liegt CH Media vor, und der Inhalt hat es in sich: Der Bund fordert die Kantone darin nämlich auf, die Terrassen in den Skigebieten zu schliessen.
Die Restaurants im Land müssen aktuell zwar zu bleiben. Take-Away-Angebote sind aber erlaubt. Das machen sich viele Restaurants und Hütten in den Berggebieten zunutze. Und mancher Kanton erlaubt es zudem auch, dass die Skifahrer gleich noch auf der dazugehörigen Terrasse konsumieren dürfen – unter Einhaltung von Schutzkonzepten.
Keine rechtliche Grundlage
Als erster hat der Kanton Graubünden diesen Weg bereits im Dezember eingeschlagen. Unterdessen sind dem Vorreiter verschiedene weitere gefolgt – etwa Uri, Schwyz oder Nid- und Obwalden. Dem Bundesamt für Gesundheit ist das ein Dorn im Auge. Es bezeichnet das Vorgehen schon länger als nicht konform mit der entsprechenden Verordnung.
Nun hat man in Bern allem Anschein nach genug von den widerspenstigen Kantonen. In einem Brief erhöht das BAG den Druck. So heisst es etwa, «das Anbieten von Sitzgelegenheiten im Rahmen des Betriebes eines Take-Aways» sei verboten, und das gelte auch für die Skigebiete. Die Verordnung sehe keine Ausnahme für Skigebiete vor. Wenn dort die Sonnenterassen geöffnet seien, müssten diese Möglichkeiten «aus Gründen der Gleichbehandlung» überall bestehen.
Weiter weist das BAG die betroffenen Kantone «ausdrücklich» darauf hin, dass ihr Vorgehen der Covid-19-Verordnung zur besonderen Lage «widerspricht und unzulässig» sei. Auch gebe es in diesem Bereich für die Kantone keine Möglichkeit, Erleichterungen oder Ausnahmen zu gewähren. Dies ist laut Verordnung unter gewissen Umständen und in gewissen Bereichen möglich.
Allerdings sind diese für das BAG hier nicht gegeben. Die Botschaft ist klar: Es gibt für das Amt in der Verordnung keine rechtliche Grundlage, die Terrassen offen zu halten. Zum Schluss bittet Lévy die Kantone, die Vorgaben des Bundesrats «im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durchzusetzen» – und also die Terrassen zu schliessen.
Graubünden schweigt, Schwyz ist verärgert
Wie reagieren die Kantone auf diese Aufforderung? Aus Graubünden, dem Kanton, der den Spielraum als erster und am weitesten auslotete, kommt vorderhand nur eine knappe Antwort. Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff schreibt, man werde das Thema zuerst innerhalb der Verwaltung und Regierung erörtern, bevor man kommuniziere. Konkrete Fragen will Caduff nicht beantworten.
In Schwyz, einem anderen Kanton, der seit dem 5. Februar die Terrassen geöffnet hat, ist Andreas Barraud der Volkswirtschaftsdirektor. Auch der SVP-Regierungsrat will sich inhaltlich noch nicht dazu äussern, welche Schlüsse man aus dem Brief aus Bern zieht. Man werde die Situation zuerst analysieren und dann das weitere Vorgehen festlegen. Das Ziel sei sicher ein koordiniertes Vorgehen der betroffenen Skigebiets-Kantone.
Barraud macht daneben deutlich, dass nicht nur er über das Vorgehen des BAG irritiert ist. «Ich bin überrascht und über das Schreiben des BAG erstaunt; das ist für mich keine Art der Zusammenarbeit», sagt er. Denn die Erfahrungen in den Kantonen zeigten, dass sich das Regime in den Skigebieten bewährt hat und die Terrassenöffnungen zu einem gut funktionierenden Betrieb beigetragen hätten. «Wir haben damit Ordnung in den Skigebieten und auch nicht den geringsten Hinweis, dass die Terrassen Infektionsherde sind. Warum das BAG ausgerechnet jetzt kommt und auf eine Auslegung pocht, die jener der verschiedensten Kantone widerspricht, verstehe ich nicht», so Barraud.
Für den Schwyzer Regierungsrat ist das Signal aus Bern auch vor dem Hintergrund der «nach wie vor sinkenden Fallzahlen, der vorhandenen Kapazitäten in den Spitälern, dem funktionierenden Contact Tracing, den laufend erweiterten Test- und Impfmöglichkeiten sowie den in den meisten Branchen erprobten und kontrollierten Schutzkonzepten falsch».
Gastronomen nehmen ihre Kantone in die Pflicht
Dass das BAG zu Beginn der gleichen Woche eine Mahnung an die Kantone verschickt, sorgt in der Gastro-Branche für Unverständnis. Zum Bespiel bei Franz Sepp Caluori, dem Präsidenten von Gastro Graubünden. «Die Zahlen sinken, und eigentlich müssten wir darüber diskutieren, ob auch Restaurants in den Städten ihre Terrassen aufmachen dürfen», sagt Caluori.
Der Gastronom, der in Chur ein Café betreibt, erwartet von der Bündner Regierung, dass sie nun standhaft bleibt – und sich der Anweisung aus Bern widersetzt. «Jetzt gilt es, Rückgrat zu beweisen und die Terrassen offen zu halten. Hier muss der Föderalismus spielen», sagt Caluori.
In Arosa sind derzeit die Terrassen von rund zehn Bergrestaurants offen. Tourismusdirektor Pascal Jenny sagt, das Schreiben aus Bern kenne er nicht und die Information komme für ihn überraschend. «Aus epidemiologischer Sicht ist die Situation viel besser, wenn die Leute sich nicht am Pistenrand auf den Füssen herumstehen», sagt Jenny. Den Terrassenbetrieb zu verbieten, wäre für ihn «ein völlig falscher Schritt». Das sieht auch Urs Keller, der Geschäftsführer im schwyzerischen Hoch-Ybrig, so. Er sagt: «Wir werden uns mit aller Vehemenz gegen eine Schliessung wehren.»