SVP, FDP und CVP wollen die Firmensteuern senken – das kostet den Aargau 100 Millionen

SP: «Ein krasser Vertrauensbruch»

Am 1. Januar tritt im Aargau die jüngste Unternehmenssteuerreform in Kraft. Der Gewinnsteuersatz für Firmen wird nicht gesenkt. Dies, weil allein eine Senkung um ein Prozent den Kanton 30 Steuermillionen kosten würde.

Dazu kämen hohe Ausfälle der Gemeinden. Weil der Aargau noch in einer Phase der Haushaltsanierung steckt, warb Finanzdirektor Markus Dieth für eine solche Lösung. Sie bringt dafür höchstmögliche Firmenabzüge für Patente, Forschung und Entwicklung. Der Grosse Rat hiess diese Lösung gut. Niemand ergriff das Referendum, sodass sie am 1. Januar in Kraft treten wird.

Nachdem die Bürgerlichen bei dieser Steuergesetzrevision darauf hingewiesen hatten, dass in einem nächsten Schritt die Gewinnsteuersätze der aargauischen Unternehmen auf ihre Konkurrenzfähigkeit überprüft werden müssten, reichen schon am Dienstag die drei Fraktionen von SVP, FDP und CVP gemeinsam ein Postulat ein, mit dem sie einen tieferen Gewinnsteuersatz fordern.

Sie wollen diesen schon in die nächste Steuergesetzrevision hineinpacken, mit der die Krankenkassen-Prämienabzüge bei den Steuern per 1. Januar 2022 ungefähr um die Hälfte erhöht werden sollen. Ab dann soll also auch ein tieferer Gewinnsteuersatz gelten. Wie hoch oder tief er sein soll, sagen die Fraktionen bewusst nicht.

Aargau neu in Gruppe mit höchsten Firmensteuern

Sie verweisen aber darauf, dass andere Kantone den Steuersatz deutlich senken, so FDP-Grossrat Herbert H. Scholl, treibende Kraft und Sprecher der Fraktionen in dieser Frage. Man wolle sich im Mittelfeld vergleichbarer umliegender Kantone wie Solothurn, Baselland, Zürich oder Bern positionieren.

Der Aargau gehöre zurzeit in die Gruppe mit den höchsten Unternehmenssteuern. Während die hochspezialisierten Firmen Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Patentboxen geltend machen können, «trifft dies für zahlreiche mittelständische und grosse Unternehmen mit gutem Geschäftsgang und entsprechenden Gewinnen nicht zu», sagt Scholl.

Sie seien im Wettbewerb mit Unternehmen in anderen Kantonen nun klar benachteiligt. Der Aargau habe denn auch im Kantonsranking der Credit Suisse schon seinen Podestplatz verloren, sagt er. Bei Zulieferern zum Beispiel, die keine solchen Abzüge machen können,sei klar, «dass wertvolle Arbeitsplätze und die damit verbundenen Steuereinnahmen gefährdet sind».

Das zeige sich auch am erschreckend starken Anstieg der Gelder aus dem nationalen Finanzausgleichs für den Aargau. Die aargauische Strukturschwäche nehme zu. Da müsse man Gegensteuer geben.

Firmensteuern und Prämien in einer Vorlage

Aber darf man ein eben erst verabschiedetes Gesetz überhaupt schon wieder grundlegend verändern? Es gehe nicht um eine grundlegende Änderung, antwortet Scholl. Die bürgerlichen Parteien hätten zusammen mit der Wirtschaft bei der letzten Steuergesetzrevision einem Kompromiss zugestimmt, der den Verzicht auf die Senkung der Gewinnsätze für Unternehmenssteuern beinhaltete: «Sie haben aber schon damals darauf aufmerksam gemacht, dass die Sätze in der weiteren Entwicklung überprüft werden müssten, um die künftige Konkurrenzfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft im Aargau zu gewährleisten.»

Der Kanton sei auf diese Betriebe angewiesen. Nun senkten Zürich und Baselland und auch Solothurn ihre Sätze. Scholl: «Deshalb müssen wir reagieren, um vom drohenden letzten Platz bei den Unternehmenssteuern wegzukommen. Wenn darum weniger Firmen zuziehen oder gar Firmen wegziehen, kostet uns das mehr Arbeitsplätze und Steuersubstrat, als wenn wir es nicht tun.»

Sinnvoll wäre, zumal sich der Kantonshaushalt erhole, die höheren Krankenkassen-Prämienabzüge und die tiefere Unternehmenssteuer in eine Reform zu packen: «Wichtig ist ein ausgeglichenes Paket, das Mittelstand und Unternehmen gleichermassen zugutekommt.»

Falls man die beiden Anliegen erfüllen würde, dürfte das den Kanton über 100 Millionen Franken kosten. Ein sehr hoher Betrag, der die Frage aufwirft, ob der Aargau dieses Geld überhaupt nicht braucht?

Der Kantonshaushalt erhole sich dank den Sparpaketen der letzten Jahre, hoher Finanzausgleichszahlungen und einer wahrscheinlich erneuten doppelten Nationalbank-Ausschüttung, sagt Scholl. Zudem stelle die Regierung für Frühling 2020 eine finanzpolitische Auslegeordnung in Aussicht.

Die zweite Frage: Wäre so eine Reform wirklich ausgewogen, wenn es für untere Einkommensklassen keinen sozialen Ausgleich gibt, zumal die SP mit einer Initiative jüngste Steuersenkungen teilweise rückgängig machen will?

Im nächsten Frühling werde man sehen, was genau drin liegt, antwortet Scholl. Die jüngsten Steuerreformen seien richtig gewesen. Zudem müsse man Steuerausfälle nicht statisch, sondern dynamisch betrachten: «Wenn die Steuern sinken, steigen die Chancen auf Zuzug neuer Firmen, die ihrerseits Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen.»

Wegen seiner Strukturschwäche sei der Aargau sogar mehr als andere auf Neugründungen und Zuzüge angewiesen. Scholl: «Eine ausgewogene Reform für private Personen mit der Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien und für Unternehmen mit einer massvollen Senkung der Gewinnsteuern hat vor dem Volk eine Chance. Nachher soll dann wieder eine Phase der Steuerruhe eintreten», sagt er.