
Der Biber steht unter Artenschutz. (Symbolbild: Shutterstock)
Tierschutz: Luzerner Landwirt wegen Biberdammzerstörung schuldig gesprochen
Das Bezirksgericht Willisau hat einen Landwirt schuldig gesprochen, einen Biberdamm in der Rot bei St. Urban zerstört zu haben (wir berichteten). Es bestrafte den 56-Jährigen mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 160 Franken und mit einer Busse von 900 Franken. Dies geht aus dem Urteilsdispositiv hervor, das das Gericht am Mittwoch veröffentlichte. Das Gericht sprach den Beschuldigten vom Vorwurf frei, auch im Mühlebach Biberdämme beschädigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 190 Franken und für eine Busse von 1600 Franken ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
