Tödlicher Arbeitsunfall am Bahnhof Wettingen: Mitarbeiter tragen Mitschuld – und werden verurteilt

Am 9. März 2018 ereignete sich bei der Remise südöstlich des Bahnhofareals Wettingen ein tragischer Unfall: Der 27-jährige Arbeiter Dávid Balogh (alle Namen geändert) aus Ungarn war durch einen Stromschlag gestorben, sein damals 32-jähriger deutscher Arbeitskollege Lukas Ruppen erlitt Verbrennungen an Händen und Füssen. Er musste sich deshalb einer Hauttransplantation unterziehen – und sich nun auch noch vor dem Bezirksgericht Baden wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Aber nicht alleine: Auch sein damaliger Vorgesetzter, der 38-jährige Stefan Keller, war für dieselbe Straftat angeklagt.

Beide waren 2018 bei einer Zürcher Spenglerei tätig, die von den SBB den Auftrag erhalten hatte, die Wagenremise zu sanieren. Auf Anordnung von Projektleiter Keller hatte Ruppen mit Hilfe einer Aluminium-Leiter Messungen an der Remise vorgenommen. Er stellte die Leiter – die nicht ausgezogen mehr als sechs Meter lang war und damit höher als die rund drei Meter entfernte SBB-Fahrleitung – an die Hauswand auf der Seite der Strasse.

Ruppen bat später Balogh darum, ihm beim Wegräumen der Leiter zu helfen. «In ein Gespräch vertieft und die Fahrleitung deshalb nicht im Auge behaltend, schwenkten der Beschuldigte und Balogh die Leiter von der Remise weg, worauf sie die unter Starkstrom stehende Fahrleitung berührte», wird in der Anklageschrift ausgeführt. Während Ruppen weggeschleudert wurde, verstarb Balogh noch auf der Unfallstelle.

Verteidiger fordern Freisprüche

Projektleiter Keller stand vor Gericht, weil er den Auftrag zur Ausmessung erteilt und Ruppen, weil er diesen ausgeführt hatte. Keller sei vom zuständigen Gesamtprojektleiter «Renovation Remise» vorgängig darüber unterrichtet worden, dass vor dem 12. März keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen, wozu «selbstredend Vorarbeiten wie das Vermessen der Remise gehörten», wie der Anklageschrift weiter zu entnehmen ist.

Der tödlich verlaufene Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn sich Keller vorschriftsgemäss an die Vorgaben gehalten hätte, schreibt die Anwältin der Hinterbliebenen, welche die Klage erhoben haben. Und Ruppen als Dachdecker und Vorarbeiter hätte seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechend erkennen und voraussehen müssen, dass er die Leiter gar nicht hätte verwenden dürfen.

Um sich nicht selbst zu belasten, verzichteten die beiden Angeklagten auf eine Befragung durch Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Der heute 35-jährige Ruppen erklärte aber, dass ihn der Unfall seelisch fertig mache. Im Gegensatz zu Keller, der inzwischen Job und Arbeitgeber gewechselt hat, ist er immer noch für dieselbe Firma tätig. Gegen Ruppen läuft auch noch ein anderes Verfahren zu fahrlässiger Körperverletzung, ebenfalls ein Arbeitsunfall.

Mehr als die Angeklagten hatten ihre Verteidiger zu sagen. Beide äusserten ihr Missfallen, dass es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kam: Es käme nichts mehr als ein Freispruch für ihre Mandanten infrage. «Mein Klient ging davon aus, dass die Gleis- und nicht die Strassen-Seite tabu sei», sagte Kellers Verteidiger. Er habe angenommen, dass die Hochspannungsleitung nicht unter Strom stand und Vorarbeiten zulässig waren – und nicht wie in der Anklageschrift festgehalten, keine Arbeiten vorgenommen werden durften.

«Missverständnisse können passieren»,

erklärte der Verteidiger weiter. Keller habe sich auf seinen Vorgesetzten, den Gesamtprojektleiter, verlassen.

Angeklagter versuchte, seinen Kollegen zu löschen

Es sei unvorstellbar, was sein Klient erlebt habe, befand Ruppens Verteidiger.

«Dieser Unfall hat ihn lebenslänglich gezeichnet.»

Er habe mit ansehen müssen, wie sein Arbeitskollege starb und habe noch versucht, seinen brennenden Kollegen zu löschen. Ruppen habe sich selbst in Lebensgefahr befunden: «Der blanke Horror», so der Verteidiger.

Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr sah bei beiden Angeklagten dennoch eine Teilschuld, gewährte Ruppen aber trotz Verurteilung Straffreiheit. «Ich habe gewürdigt, dass Sie sich selbst in Lebensgefahr befunden und einen Kollegen verloren haben», erklärte sie. Trotzdem sei das öffentliche Interesse zu gross, um keine Strafe auszusprechen. Denn:

«Es hätten auch Passanten gefährdet werden können.»

Familienvater Keller hingegen verurteilte Fehr zu 180 Tagessätzen Geldstrafe à 150 Franken und zu einer Busse von 3500 Franken. Die Geldstrafe sprach sie aber bedingt aus – mit einer Probezeit von zwei Jahren. «Sie haben sich als Projektleiter nicht erkundigt, ob die Leitungen an sind oder nicht. Sie haben gesehen, dass Herr Ruppen mit der grossen Leiter zur Remise geht und Sie hätten wissen müssen, dass es sehr gefährlich ist, wenn man mit dieser Leiter auch nur in die Nähe der Starkstromleitung kommt», begründete sie ihr Urteil.

Die beiden Männer können das Urteil noch anfechten.