
Tötungsdelikt in der Klinik St. Urban: Dienstarzt für unschuldig erklärt
Ein ehemaliger Arzt der Psychiatrischen Klinik St. Urban ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Er musste sich vor dem Bezirksgericht Willisau verantworten, weil 2017 ein Patient einen anderen Klinikinsassen erschlagen hatte. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte gestern Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den von CH-Media-Zeitungen vermeldeten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorfall passierte 2017. Ein heute 37-jähriger Kranführer und ehemaliger Kickboxer war von seiner Familie in hochpsychotischem Zustand in die Klinik eingeliefert worden. Nach dem Eintrittsgespräch wurde er in einem Doppelzimmer untergebracht, wo bereits ein 85-jähriger Patient schlief. Der neu eingelieferte Patient hörte Stimmen, die ihm sagten, dass der Satan im anderen Bett liege. Daraufhin schlug der Patient den Schlafenden mit Fäusten und dem Fuss zu Tode. Das Kantonsgericht verurteilte ihn dafür wegen vorsätzlicher Tötung, verzichtete wegen Schuldunfähigkeit aber auf eine Strafe und wies ihn in eine Klinik ein.
Kritik an Unterbringung in einem Doppelzimmer
Der Staatsanwalt warf dem Arzt vor, durch sein passives Verhalten und unsorgfältiges Handeln die Tötung ermöglicht zu haben. So habe er dem späteren Täter keine Medikamente gegeben und ihn ohne Überwachung in einem Doppelzimmer unterbringen lassen. Er forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken und eine Busse von 1500 Franken. Der Verteidiger sagte vor Gericht: «Der Patient tötete das Opfer, nicht mein Mandant.» Auch sei es nicht der Arzt gewesen, der entschieden habe, den Täter in einem Doppelzimmer unterzubringen. Der Beschuldigte sagte, man habe nicht auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung schliessen können, da keine fürsorgerische Unterbringung angeordnet worden sei. Auch sei der Patient nach dem Eintrittsgespräch beruhigt gewesen, habe nur noch schlafen wollen. Man könne nicht jedem Eingewiesenen zwangsweise Medikamente geben.