Trotz Härtefall: Gericht plädiert für Landesverweis

Das Kriminalgericht Luzern sprach den Beschuldigten des bandenmässigen Diebstahls, des Raubes, der Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Beschimpfung und weiterer Delikte schuldig und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, vier Monaten und zwei Wochen.

Dazu kommen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 340 Franken. Der angolanische Staatsbürger soll für acht Jahre des Landes verwiesen werden. Dies, obwohl er in der Schweiz zur Welt gekommen und aufgewachsen ist. Das am Sonntag publizierte Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die zur Anklage gebrachten Delikte wurden ausserhalb des Kantons Luzern verübt und gehen auf 2016 bis 2018 zurück. Gemäss dem Urteil hatte es gegen den Beschuldigten schon zuvor und auch danach Straf­verfahren gegeben. Es ist denn auch dieses wiederholte De­linquieren, das dem Beschuldigten zum Verhängnis werden könnte.

Schwierige Kindheit mit Heimaufenthalten

Der Beschuldigte kam in der Schweiz zur Welt und wuchs vor allem bei Pflegefamilien und in Heimen auf. Seine Versuche, eine Lehre zu machen, scheiterten. Längere Zeit lebte er von der Sozialhilfe. Zuletzt wohnte er mit seiner Mutter zusammen und arbeitete temporär. Er hat 50 000 Franken Schulden und konsumiert Kokain.

Der Beschuldigte hat seinen in Angola lebenden Vater nie getroffen. Im Herkunftsland seiner Eltern war er noch nie. Portugiesisch spricht er angeblich nicht. Er hat einen Sohn, der bei einer Pflegefamilie lebt; mit der Mutter des Kindes ist er nicht liiert.

Die vom Beschuldigten begangenen Taten sind teilweise Katalogtaten, Delikte also, bei denen eine Landesverweisung obligatorisch ist. Auf die Massnahme darf nur verzichtet werden, wenn sie für den Ausländer oder die Ausländerin einen schweren persönlichen Härtefall bedeuten würden und das öffentliche Interesse an einem Landesverweis nicht überwiegt.

Laut Gericht knappein schwerer Härtefall

Eine Landesverweisung wäre zweifellos ein erheblicher Eingriff in das Privatleben des Beschuldigten und würde diesen hart treffen, erklärte das Luzerner Kriminalgericht. Obwohl der Angolaner schlecht in der Schweiz integriert sei undkonstant die Gesetze miss­achte, könne ein schwerer persönlicher Härtefall knapp bejaht werden.

Trotzdem will das Kriminalgericht an der Landesverweisung festhalten. Die öffentlichen Interessen daran würden die privaten Interessen des Beschuldigten überwiegen, heisst es im Urteil.

Der Beschuldigte habe keinen Respekt vor der schweizerischen Rechtsordnung und habe auch während des Strafverfahrens delinquiert, erklärte das Gericht. Auch beschimpfe und bedrohe er Polizisten. Das Kriminalgericht geht deswegen von einer hohen Rückfallgefahr aus. Es bestehe somit ein vorrangiges öffentliches Interesse daran, die Anwesenheit des angolanischen Staatsbürgers in der Schweiz zu beenden.