
Trotz Isolation an Party gefeiert: So sieht das Urteil gegen 21-jährige Corona-Ignorantin aus
Im Juni nahm eine Grenchnerin an einer Party teil, obwohl sie noch in Isolation hätte bleiben müssen.
Bis zu 10’000 Franken Busse drohten ihr, zahlen muss sie nur 1500 Franken: die junge Grenchnerin, die im Juni im Parktheater gefeiert hatte, obwohl der Kantonsärztliche Dienst eine Isolation angeordnet hatte. Nach der Partynacht in Grenchen hatten sich über 200 Personen in Quarantäne begeben müssen.
In einer Mitteilung schrieb der Anwalt der Grenchnerin am Mittwoch Abend, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen die junge Frau eröffnet und sie zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt hatte. Ausserdem muss sie die Verfahrenskosten von 400 Franken tragen.
Verletzung der Bestimmung «in Kauf genommen»
Laut der Mitteilung des Anwalts sieht es die Staatsanwaltschaft als «erwiesen» an, dass eine Mitarbeiterin des Contact-Tracing-Teams mit der jungen Frau über eine «mögliche Vorverschiebung der Quarantänefrist gesprochen hatte, wonach die Frist am besagten Tag bereits abgelaufen gewesen wäre».
Allerdings hielt die Staatsanwaltschaft auch fest, dass die Grenchnerin eine schriftliche Bestätigung der Vorverschiebung hätte abwarten müssen, um sicher zu sein, dass die Frist tatsächlich verschoben wird. Weil sie das nicht tat, habe sie «die Verletzung der Bestimmung in Kauf genommen», argumentierte die Staatsanwaltschaft laut der Mitteilung weiter.
Laut ihrem Anwalt hält die Grenchnerin nach wie vor daran fest, dass sie «aufgrund des bewiesenen Telefongesprächs mit dem Contact-Tracing-Team davon ausgegangen war, keine Vorschrift zu verletzen». Sie weise deshalb den Vorwurf zurück, die Verletzung der Bestimmung bewusst in Kauf genommen zu haben. In den nächsten Tagen werde sich die junge Frau entscheiden, ob sie das Urteil der Staatsanwaltschaft anfechten will.