
Umgang mit Fall Burger: In der Privatwirtschaft unvorstellbar
Die Mitarbeiter haben einen Anwalt eingeschaltet, um ihren Chef fernzuhalten. Dieser darf nur noch mit Begleitcoach ins Büro.
In der Privatwirtschaft wäre ein solcher Vorgang wie in der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm unvorstellbar. Kein Unternehmen könnte es sich leisten, einen Konflikt dieses Ausmasses über Monate schwelen zu lassen.
Tatenlos waren die Behörden nicht. Es wurden Untersuchungen in Auftrag gegeben, Mitarbeiterumfragen erstellt und Arbeitscoaches engagiert. Doch da Staatsanwalt Burger seinen Stuhl nicht freiwillig räumt und seine Mitarbeiter nicht Hand bieten für einen gemeinsamen Neuanfang, sind die Fronten verhärtet. Burger ist als Chef handlungsunfähig und seine Mitarbeiter führungslos.
Wer kann den gordischen Knoten lösen?
Die Oberstaatsanwaltschaft kaum. Zwar ist sie offiziell die Vorgesetzte von Simon Burger, doch zuständig für die Krisenbewältigung fühlt sie sich nicht. Die schwache Rolle der Oberstaatsanwaltschaft bestärkt jene Stimmen, welche dieses Gremium ohnehin für überflüssig halten.
Bleibt Justizdirektor Dieter Egli (SP), der die Affäre von Parteikollege Urs Hofmann geerbt hat. Vielleicht schafft es Egli dank seiner Unverbrauchtheit, die Streithälse doch noch zur Vernunft zu bringen. Es ist auch in Eglis Interesse, dass die Aargauer Justiz nicht weiter Schaden nimmt.