Ungeeignete Bewerber: Aargauer Wirte regen sich über Meldepflicht für freie Stellen auf

Seit dem 1. Juli gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens acht Prozent. Arbeitgeber müssen diese offenen Stellen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Stellensuchende, die beim RAV registriert sind, erhalten durch diesen «Inländervorrang light» fünf Arbeitstage Vorsprung gegenüber der Konkurrenz.

Die neue Regelung, mit der das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative der SVP umsetzte, stösst nicht überall auf Gegenliebe. Im Kanton Luzern gingen letzte Woche die Emotionen hoch. Die Liste der Berufe, welche der Meldepflicht unterstehen, sei «unbrauchbar», die neue Regelung verursache «nichts anderes als Aufwand und Kosten», die Fünf-Tage-Sperrfrist sei «nicht wirtschaftsfreundlich». Dies kritisierten Bauunternehmer, Gastronomen und Gewerbeverband in der «Luzerner Zeitung».

Sperrfrist länger als 5 Tage

 

Auch im Aargau gibt es kritische Stimmen zur Stellenmeldepflicht. Lukas Hürlimann, Vizepräsident von Gastro Aargau, dem grössten Berufsverband des Kantons, ist wie sein Luzerner Pendant mit der Umsetzung unzufrieden: «Wenn man potenzielle Aushilfe-Kandidaten hat und diesen wegen einer bürokratischen Massnahme absagen muss, bringt mich das zur Weissglut», sagt er.

Hürlimann, der im «Freihof» in Wettingen wirtet, stört sich vor allem an der Sperrfrist. Eine freie Stelle darf erst fünf Arbeitstage nach Bestätigung der Publikation beim RAV anderweitig ausgeschrieben werden. «Das Problem bei der Sperrfrist ist, dass es eben nicht nur fünf Tage sind. Wenn ich heute die Eingabe einreiche, ist sie mit Glück am Folgetag beim RAV. Man braucht dann dort erfahrungsgemäss vier bis fünf Tage, um uns eine Bestätigung zukommen zu lassen. Erst ab dann gilt die fünftägige Sperrfrist», kritisiert Hürlimann.

Doch nicht nur die Sperrfrist bereitet ihm Mühe: «Jeder hätte Freude, wenn das RAV gute Kandidaten vorschlagen würde. Doch das ist nicht der Fall.» Man schicke dem RAV für jede Stelle ein entsprechendes Anforderungsdossier. Dieses werde allerdings oft nicht zur Genüge beachtet. Oftmals würden Kandidaten vorgeschlagen, die überhaupt nicht dem Anforderungsprofil entsprächen. Das RAV schicke nicht nur ungenügende, sondern schlichtweg unpassende Kandidaten. Damit meint Hürlimann, dass die Wünsche beziehungsweise Möglichkeiten der Kandidaten bezüglich Arbeitszeiten, Pensum oder Verfügbarkeit nicht mit dem Jobangebot übereinstimmen.

Die Ursache des Problems sieht der Gastronom unter anderem in der ungenauen Berufsbeschreibung. Es werde nicht zwischen gelehrten und nicht-gelehrten Personen entschieden. «Es gibt natürlich auch immer solche, die arbeiten müssen, aber gar nicht wollen.»

Jede siebte Stelle von RAV besetzt

Laut einer Umfrage des Mutterverbands Gastro Suisse werde jede siebte Stelle durch einen RAV-Kandidaten besetzt, sagt Hürlimann. Er als Restaurant-Besitzer selbst habe seit der Einführung der Stellenmeldepflicht keine persönlichen Eingaben beim RAV machen müssen, doch wurde ihm in seiner Tätigkeit als Vizepräsident von Gastro Aargau erzählt, dass die RAV-Kandidaten den Anforderungen meist nicht gewachsen seien.

Die Schuld für diese Probleme sieht er jedoch nicht beim RAV: «Es war vorhersehbar, dass das RAV am Anfang nicht nachkommen würde», so Hürlimann. Man habe den Zentren eine zusätzliche Arbeitslast auferlegt, aber die entsprechenden Kapazitäten nicht erhöht.
Lukas Hürlimann wünscht sich einerseits eine Differenzierung zwischen qualifizierten und unqualifizierten Fach- und Hilfskräften und die Schaffung von klaren, eindeutigen Rahmenbedingungen. «Viele Berufsgruppen im Gastronomie-Gewerbe liegen nur wegen des Saisonbetriebs über der 8-Prozent-Schwelle», sagt er. Zudem sähe er gern die Abschaffung oder zumindest eine wesentlich effizientere Gestaltung der Sperrfrist.

In Zukunft nur Temporärarbeiter

Weniger kritisch sieht der Baumeisterverband Aargau die Stellenmeldepflicht. Präsident Martin Kummer sagt, dass die neue Regelung die vom Baumeisterverband vertretenen Unternehmen nicht gross beschäftigte, da die Arbeitslosenquote bei den wichtigsten Berufsgattungen unter der 8-Prozent-Schwelle liege. Falls man kurzfristig mehr Arbeitskräfte brauche, würde man sich einfach an ein Temporärbüro wenden und das ganze Problem damit auslagern.

Der Verbandspräsident gibt sich dennoch vorsichtig: «Derzeit spürt man noch keine Abkühlung des Baumarkts. Aber in Anbetracht der vielen Leerwohnungen macht sich in unserer Branche doch eine gewisse Nervosität breit.» Falls es künftig, besonders mit Blick auf die Senkung der Schwelle auf 5 Prozent, zur vermehrten Anwendung der Stellenmeldepflicht käme, würde man einfach nur noch temporäre Arbeiter anstellen.

An Sperrfrist nichts zu rütteln

Thomas Buchmann, Leiter des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit, kann die Frustration der Gastronomen über die ungenauen Berufsdefinitionen verstehen. Er hält aber fest: «Wir vom Kanton haben nichts damit zu tun.» Er versichert jedoch, dass sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) damit befasse.

Buchmann sind die Sorgen der Gastronomieunternehmen im Aargau durchaus bekannt, von einer Änderung der Sperrfrist will er aber nichts wissen: «An der Frist von fünf Tagen gibt es nichts zu rütteln. Die Weisungen sind in Bern entstanden, wir setzen sie lediglich durch. Wir müssen das halt so machen», so Buchmann. Er ist sich bewusst, dass durch das angewandte Verfahren, das Hürlimann kritisiert, die Sperrfrist de facto bis zu neun Tage dauernd kann. Er stellt aber klar: «Diese Verzögerungen sind nicht ein vom RAV verursachtes Problem, sondern systembedingt.» Das System sei so ausgerichtet, dass der beim RAV angemeldete Arbeitssuchende einen Fünf-Tages-Vorsprung hat. «Die Sperrfrist von fünf Tagen ist eine Nettofrist.»

Personal leicht aufgestockt

Den Vorwurf, das RAV sei mit der Einführung der Stellenmeldepflicht überfordert, lässt er nicht gelten. «Das Personal zur Betreuung der Stellenmeldepflicht wurde um sieben Personen aufgestockt.» Buchmann räumt ein, dass dies auf den ersten Blick nicht so eindeutig sei, da es einen Rückgang von Normal-Stellensuchenden im übrigen Geschäftsbereich des RAV gegeben habe und deshalb in diesen Bereichen der Personalbestand «dynamisch» angepasst worden sei. Im Klartext: Weil es weniger Arbeitslose in anderen Berufen gab, wurden beim RAV selber Stellenprozente abgebaut.

Im Aargau ist die Arbeitsvermittlung dezentral geregelt. Buchmann erklärt, dass Stellenmeldungen zentral verarbeitet und dann automatisch an das zuständige RAV weitergeleitet würden. Weitere Zentralisierungsmassnahmen halte er im Moment nicht für angebracht.