Urteil ist rechtskräftig: 2’200 Franken Geldstrafe für «Gucklochfahrer»

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 25-jährigen Schweizer abgeschlossen.Der Mann war im September 2018 mit einem Lieferwagen in der Stadt Luzern unterwegs. Die Frontscheibe seines Fahrzeuges war von innen komplett beschlagen. Eine ungehinderte Sicht auf die Strasse und das Verkehrsgeschehen war nicht mehr möglich.

Der Mann hat damit in grober Weise die Verkehrsregeln missachtet und wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 2’200 Franken (20 Tagessätze zu je 110 Franken) verurteilt. Zudem muss er Gebühren und Untersuchungskosten von 530 Franken bezahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig.