vbl-Subventionsgelder: Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte leitet Untersuchung ein

Die Oberstaatsanwaltschaft Luzern hat die Zuständigkeit unmittelbar nach Eingang der Anzeigen umfassend geprüft und kommt zum Schluss, dass diese bei den Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Luzern liegt. Die VBL-Gruppe ist grösstenteils im von Kanton und Gemeinden subventionierten Ortsverkehr tätig. Dieser fällt nicht unter das Subventionsgesetz und liegt damit nicht in der Zuständigkeit der Bundesbehörden.
 
Die Staatsanwaltschaft – Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte – hat die Untersuchung eingeleitet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die nächste Orientierung ist nach Abschluss der Untersuchung vorgesehen.