Verfügt das BFU bald über einen Abbruch des Aeschwuhrwehrs?

Das Hochwasserschutzprojekt für die Wigger ist auf dem Gemeindegebiet von Zofingen durch eine komplexe Situation rund um das 90-jährige Aeschwuhr blockiert (Ausgabe vom 27. September). Vor diesem Hintergrund hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Mediation mit allen Beteiligten durchgeführt. Laut BVU konnten zwar zahlreiche Fragen und Interessenkonflikte geklärt werden – in der Frage der Finanzierung eines neuen Aeschwuhr-Wehrs gab es jedoch keine Lösung.

Ein Wehr ohne «Wert»

Diese zu finden ist schwierig. Das Aeschwuhr-Wehr ist ein historisches Objekt, das heute so eigentlich gar nicht mehr benötigt wird und für den Hochwasserschutz umgebaut werden müsste. Nicht einfacher macht die Sache, dass eine neue Konzession zwischen dem Kanton und den Kraftwerksbetreibern geschlossen wird, während die Unterhaltspflichten für den Tych und das Aeschwuhr einer davon weitgehend losgelösten Genossenschaft obliegen. Hinein spielen neben Wasserrechten – unter anderem für Kleinkraftwerke – auch Themen wie Natur- und Gewässerschutz sowie Fischschutz. Die Ufer des Tychs gelten als Naherholungsgebiet, zudem gibt es auch denkmalschützerische Überlegungen: Der Tych als Zeitzeuge der Industrialisierung.

Für das BVU hat die Realisierung des Hochwasserschutzes höchste Priorität. Dies, weil bei einem erneuten Hochwasser eine Fläche von mehr als 30 Hektaren mit über 180 Gebäuden – Wohnhäusern, aber auch zahlreichen Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen – betroffen wäre. Um die Hochwassersicherheit der Industriezone zu gewährleisten, muss die bestehende Wehrschwelle um mindestens einen Meter abgesenkt werden. Bei der durchgeführten Zustandsanalyse des Wehrs wurde festgestellt, dass sich das Bauwerk in einem schlechten Zustand befindet und nicht saniert werden kann – ein Neubau nötig ist. Die Genossenschaft sieht sich jedoch nicht in der Lage, die Kosten zu übernehmen.

«Da in der Mediation keine Konsens-Lösung für einen Neubau des Wehrs gefunden wurde, ist die Aeschwuhrgenossenschaft als Eigentümerin des Wehrs dazu verpflichtet, das Wehr in einen rechtskonformen und voll funktionsfähigen Zustand zu bringen», heisst es in einer Medienmitteilung des BVU. «Kann sie dies nicht garantieren und einen einwandfreien Zustand herstellen, wird das BVU den Abbruch des Wehrs verfügen.» (bkr)