Verkehrsverbund Luzern reicht Strafanzeige gegen Verkehrsbetriebe Luzern ein

Die Stadt Luzern und die Geschäftsprüfungskommission haben am Freitag, 20. November 2020 einen Untersuchungsbericht im Zusammenhang mit dem Bezug zu hoher Abgeltungen durch die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) für den Orts-und Regionalverkehr veröffentlicht.

Die Untersuchung zeigt, dass die VBL im subventionierten öV Gewinne erzielten und diese gegenüber dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) nicht ausgewiesen haben. So bezog die VBL in den Jahren 2010 bis 2017 zu hohe Abgeltungen in der Höhe von 16 Millionen Franken.

Strafanzeige gegen VBL

In Abstimmungmit dem BAV reicht der VVL nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der VBL ein. Mit der Anzeige will der VVL abklären, ob strafrechtlich relevantes Verhalten gegen das kantonale Staatsbeitragsgesetz vorliegt oder nicht. Die Anzeige wird in den nächsten Tagen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern eingereicht.

Rückforderung und Einsetzung Übergangsverwaltungsrat

Mit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts sieht sich der VVL in seiner Forderung bestätigt, die rund 16 Millionen Franken von der VBL zurückzufordern. Falls schuldhaftes Verhalten vorliegt, wird gemäss den Bestimmungen des Subventionsgesetzesdes Bunde szusätzlich ein Strafzins von bis zu 5 Prozent fällig. Nach dem sofortigen Rücktritt des gesamten VBL-Verwaltungsrats am vergangenen Freitag erwartet der Verbundrat des VVL vom Luzerner Stadtrat, dass erso rasch wie möglich einen Übergangs-Verwaltungsrat einsetzt. Ziel ist es, die Rückzahlungsvereinbarung von 16 Millionen Franken so schnell wie möglich abzuschliessen.