Versicherer lassen Restaurants hängen – weil die WHO von einer Pandemie spricht

Roland Ledermann ist wütend. Seit fast 14 Jahren überweist der Wirt, der zusammen mit seiner Frau Melanie das Restaurant Jurablick in Gretzenbach SO führt, fast 3000 Franken jährlich für Sachversicherungen an die Axa. Auch eine Epidemieversicherung gehört dazu. Doch Geld erhält das Wirtepaar für die Ausfälle während der Coronakrise daraus nicht.

Die Axa, wie viele andere Versicherungen auch, stellt sich auf den Standpunkt, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausgerufen hat. In einem Brief schreibt der Versicherer, die WHO habe am 11. März erstmals erklärt, dass es sich bei der Ausbreitung des Virus um eine Pandemie handle. Schäden infolge von Krankheitserregern, für welche international oder national die WHO-Pandemiestufen 5 oder 6 gelten, seien von der Versicherung ausgeschlossen.

Pandemie ist «nicht versicherbar»

Mit dieser Antwort gab sich Ledermann nicht zufrieden und setzte eine Beschwerde auf. Die Antwort fiel ernüchternd aus. Die Axa-Direktion schreibt: «Die Schäden der Coronapandemie entgegen der Vertragsbedingungen durch die Epidemieversicherung zu decken, stünde in keinem Verhältnis zu den bezahlten Prämien und ginge deshalb willkürlich zu Lasten des Versicherungskollektivs.»

Zum Zeitpunkt, als die Epidemie-Versicherung entwickelt worden sei, habe die Axa die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Pandemie bereits als nicht kalkulierbar und damit auch nicht versicherbar beurteilt. «Infolgedessen wurden den Kunden auch keine Prämien dafür verrechnet.» Man sei sich bewusst, dass diese Antwort in einer äusserst schwierigen Situation komme: «Wir haben deshalb Verständnis für Ihre Beschwerde.»

Salmonellen sind versichert, Coronaviren nicht

Das Schreiben geriet Ledermann in den falschen Hals. «Dass die Versicherung in einer so schwierigen Situation nicht einmal ein bisschen Kulanz zeigt, ist unverständlich», sagt er. Zudem sei die rechtliche Lage alles andere als eindeutig: «Der Bund hat in der ersten Zeit mehrfach von einer Epidemie gesprochen», so Ledermann. Es werde wohl ein Gericht entscheiden müssen. «Bis dahin sehen wir aber sicher kein Geld.»

Eine Axa-Sprecherin sagt, die Folgen einer Pandemie seien ausdrücklich aus der Versicherung ausgeschlossen worden. Das sei in den Vertragsbedingungen klar festgehalten. «Infolgedessen wurden den Kunden auch keine Prämien dafür verrechnet.» Zweck der Epidemieversicherung sei es, Betriebe gegen die Folgen eines zeitlich und lokal begrenzten Ausbruchs eines Krankheitserregers zu schützen. Salmonellen sind versichert, Coronaviren nicht Ein Beispiel dafür seien Salmonellenvergiftungen in einem Restaurant – «ein Ereignis, das selten eintritt und begrenzte Kosten mit sich bringt.» Entsprechend gering seien die Versicherungsprämien. Sie betragen laut der Sprecherin für einen Gastrobetrieb mit einer Million Franken Umsatz durchschnittlich rund 250 Franken pro Jahr und damit 0,25 Promille der Einnahmen.

Die Mobiliar macht keine Unterscheidung

Ähnlich tönt es bei der Versicherung Helvetia. Rund ein Prozent der Firmenkunden in der Schweiz hätten eine Epidemie-Versicherung abgeschlossen, sagt ein Sprecher. Sie stammten aus den Branchen Gastronomie, Beherbergung und Pflege sowie Herstellung von Nahrungsmitteln. Auch Helvetia macht die Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie. «Schäden, für die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen wie zum Beispiel dem Pandemie-Ausschuss keine Deckung besteht, lehnen wir auch aus Gründen der Gleichbehandlung ab», sagt ein Sprecher.

Wie Gastronom Ledermann geht es vielen anderen Wirten im ganzen Land: Ihre Versicherungen bezahlen kein Geld. Es gibt aber auch kulantere Firmen. Die Mobiliar etwa macht laut einem Sprecher keine Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie. Eine Epidemieversicherung hätten nur sehr wenige Kunden, die Abschlüsse bewegten sich im einstelligen Prozentbereich aller bei der Mobiliar versicherten Unternehmen. Wie viele Gelder ausbezahlt würden, könne noch nicht gesagt werden.

Ob sich die Versicherer mit Verweis auf die WHO vor Zahlungen schützen können, ist allerdings rechtlich nicht ganz klar. Darüber zu entscheiden hätte am Schluss das Bundesgericht.