
Verteidiger will Hochseilartist Freddy Nock aus der Sicherheitshaft holen
Das Urteil traf ihn unerwartet: Am Mittwochabend um 19.30 Uhr war für Freddy Nock klar, dass er an diesem Abend nicht nach Hause gehen würde. Das Bezirksgericht ist dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt und hat eine Sicherheitshaft von drei Monaten verfügt. «Es ist von einer Fluchtgefahr auszugehen, aber auch von einer Wiederholungsgefahr», begründete die Gerichtspräsidentin diesen Entscheid.
Das Gericht hatte Freddy Nock wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt, 10 Monate davon unbedingt, also hinter Gitter. Das Gericht folgte damit der Anklage der Staatsanwaltschaft. Freddy Nock hatte sich 2013 während eines heftigen Streits auf den Oberkörper seiner Frau gesetzt und ihr mit beiden Händen ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. «Dabei wusste der Beschuldigte, dass die fehlende Luftzufuhr durch das Kissen ohne Weiteres den Tod seiner Frau zur Folge haben könnte», schrieb die Staatsanwaltschaft in der Anklage.
Nock ist erstaunt, aber gefasst
Einen Tag nach der Verhandlung will Freddy Nocks Verteidiger Rudolf Studer den Entscheid und die Begründung über die Sicherheitshaft nicht kommentieren, auf Anfrage teilt er aber mit, dass er für Freddy Nock eine Entlassung aus der Sicherheitshaft beantragen werde. Nock hätte das Urteil «erstaunt, aber gefasst» aufgenommen. Wie es Nock nach dem Urteil gehe, wisse er aber nicht: «Ich konnte ihn noch nicht besuchen.»
Auch die Frage danach, ob er einen Weiterzug des Urteils ans Obergericht in Erwägung ziehe, lässt er offen: «Wir warten das begründete Urteil ab und werden dann entscheiden», so Studer.
Auch Simon Burger, leitender Staatsanwalt, schliesst einen Weiterzug ans Obergericht nicht aus. Er hatte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren gefordert. Trotzdem sei er zufrieden mit dem Urteil: «Das Gericht hat einen Mittelweg zwischen den unterschiedlichen Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gewählt. Ich sehe aber durchaus Ansatzpunkte für eine Berufung. Insbesondere erscheinen mir die Freisprüche in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten, Anm. der Redaktion) und das verhängte Strafmass diskutabel.»
Richter befürchten Flucht- und Wiederholungsgefahr
Freddy Nock war auch wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt. Nock – so lautete die Anklage – soll seine Ehefrau mehrmals gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen haben. Er wurde in diesen Punkten aber freigesprochen.
Staatsanwalt Burger hatte während seines Plädoyers auf die Sicherheitshaft gepocht: «Er ist international gut vernetzt und es besteht die ernstliche Gefahr, dass er sich entziehen wird», sagte Burger während der Verhandlung.
Grundsätzlich werde eine Person in Sicherheitshaft versetzt, wenn die Gefahr besteht, dass ein Verurteilter Beweise beiseiteschaffen, fliehen oder weiterhin Straftaten begehen könnte, erklärt er am Tag nach der Verhandlung: «Herr Nock lebt in schwierigen Verhältnissen und hat – wie die jüngste Verurteilung zeigt – in Vergangenheit schwere Straftaten verübt.»
Um Freddy Nock aus der Sicherheitshaft zu holen, müsse die Verteidigung ans Aargauer Obergericht gelangen und eine Haftentlassung beantragen, erklärt Burger.
Sicherheitshaft bedeute, dass periodisch überprüft werde, ob die Voraussetzungen für eine Inhaftierung weiter gegeben sind: «Im vorliegenden Fall in drei Monaten. Nachdem Flucht- und Fortsetzungsgefahr besteht, gehe ich davon aus, dass die Sicherheitshaft verlängert werden wird», sagt Staatsanwalt Burger.
Es sei sehr gut möglich, dass Freddy Nock gleich die ganzen 10 Monate seiner unbedingten Freiheitsstrafe absitzen müsse.